Das geeignete Baugrundstück
Was ist zu tun? Wie sollte man vorgehen? Kein potentieller Käufer sollte sich damit zufrieden geben, wenn ihm ein Anbieter lediglich einen Lageplan und ein rechtlich unverbindliches Bebauungskonzept in die Hand drückt. Darum Augen auf bei den Vertragsverhandlungen: Eigeninitiative ist dabei unabdingbar.
Als erstes, steht der Gang zur Genehmigungsbehörde an (Gemeinde, Landratsamt oder Bauordnungsamt). Dort sind das Baulastenverzeichnis, die Höhe der Erschließungskosten und der Bebauungsplan einzusehen. Bestenfalls existiert dort ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, der einem die geplanten Bauwünsche erlaubt oder verbietet. Glück hat der Interessent auch dann, wenn er gemäß der Nachbarbebauung planen kann, denn er weiß in diesem Falle, was auf seinem Grundstück möglich ist und was nicht. Der Regelfall sind jedoch unverbindliche, allgemeine Auskünfte mit der Empfehlung, eine Bauvoranfrage (korrekt: ?Antrag auf Vorbescheid?) einzureichen. Mit der Bauvoranfrage kann sich der Interessent im voraus mit geringerem Aufwand Sicherheit verschaffen, ohne dass er direkt einen kompletten Bauantrag mit sämtlichen Plänen und Unterlagen einreichen muss. Diese Grundstücksanfrage kostet allerdings Zeit und Geld. Aufwendungen, die sich wohlgemerkt lohnen können: Im Vorfeld kann man Klarheit darüber erlangen, ob beispielsweise Gründe des Umweltschutzes gegen eine Bebauung sprechen könnten, ob Abwasseranschlusskanäle existieren oder ob Platz für Garagen oder Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden sind.
Verborgene Kosten erkennen
Die Untergrundbeschaffenheit ist ein wichtiger Faktor bei der Auswahl eines Grundstückes. Wer keine bösen und kostenverursachenden Überraschungen erleben möchte (z.B. schlechter Untergrund zum Bauen, hohes Grundwasser, Altlasten), der sollte rechtzeitig Auskünfte bei der Gemeinde, Kanalbauabteilungen bzw. -firmen, Baugeschäften oder Nachbarn einholen. Im Falle eines ernsthaften Verdachts sollte an einer Baugrunduntersuchung nicht gespart werden. Die Kosten können gegebenenfalls mit dem Grundeigentümer verrechnet werden. Auch der zu erwartende und der aktuelle Grundwasserstand sollten erfragt werden. Insbesondere interessant sind wasserführende Schichten und Bodenbeschaffenheit bei Hangbebauungen. Für diese Bodenuntersuchungen gibt es spezielle Ingenieurbüros.
Weniger aufwendig ist in dieser Hinsicht die Auswahl eines Grundstücks, auf dem bereits ein Haus steht. Auch in diesem Falle sollte aber laut den Rechtsschutz-Experten der ARAG ein Baufachmann zu Rate gezogen werden, der eventuelle Sanierungs- und Renovierungskosten oder Kosten für Um- und Anbau abschätzen kann.
Baugenehmigung ist der Startschuss
Sind alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen und genehmigt, steht der Bauantrag und der konkrete Teil des Vorhabens an. Jetzt kann man einen Architekten mit der Planung des Hauses beauftragen, einen Generalunternehmer suchen, der das Gebäude komplett erstellt, oder ein Fertighaus kaufen. Vor Verwirklichung der Pläne muss dann das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Für deren Durchführung sind in der Regel die Gemeinden und Städte zuständig. Für die Erteilung einer Baugenehmigung sind etwa zwei bis drei Monate zu erwarten. Die Baugenehmigung gilt vier Jahre und kann mehrmals auf Antrag um zwei Jahre verlängert werden. Dann kann der Bau beginnen - nachdem der Bauherr eine Woche vorher eine schriftliche ?Baubeginnanzeige? an die Genehmigungsbehörde geschickt hat.
Bild: baupresse24
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