Gewährleistungs-Ausschluss
Ausgeschlossen sind auch Garantien, dass der Boden eine bestimmte Tragfähigkeit oder das Grundwasser eine bestimmte Tiefe hat. Oft ist ein solcher Gewährleistungsausschluss umfassend formuliert. Beispiel: ?Das Grundstück wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.?
Der Gewährleistungsausschluss ist zwar eine Abweichung von der gesetzlichen Regel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach der Verkäufer für 2 Jahre ab der Übergabe des Grundstücks Gewähr leisten muss. Dennoch ist diese Regelung zulässig und durchaus üblich.
Bei einem Gewährleistungsausschluss ist Vorsicht angebracht. Wer sich darauf einlässt und später feststellt, dass wegen des gekauften Grundstücks Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um das geplante Haus errichten zu können, ist der Verkäufer aus dem Schneider. Die alleinige Verantwortung liegt dann beim Käufer. Es besteht die Gefahr, dass zusätzliche Kosten entstehen und das Vorhaben deutlich teurer wird. Schlimmstenfalls kann das gekaufte Grundstück für die gedachten Zwecke sogar unbrauchbar sein.
Sicherheit verschafft ein Bodengutachten. Aus diesem Gutachten sollte sich unter anderem ergeben, wie viele Bodenproben genommen wurden, und wo dies geschah. Es sollte die Tragfähigkeit des Bodens ersichtlich sein oder ob besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Außerdem sollten man erkennen können, in welcher Tiefe sich das Grundwasser befindet und ob das Grundstück mit Altlasten verseucht ist.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, dass Wohngebiete auf verseuchtem Grund und Boden entstanden. Dies ist nicht nur gesundheitsgefährdend, es kann auch für den Grundstückseigentümer ganz schön teuer werden. Grundsätzlich hat nämlich der Eigentümer die Belastungen auf eigene Kosten zu beseitigen. Nur in seltenen Fällen ist es möglich, Dritte wie zum Beispiel die Gemeinde in Regress zu nehmen. Ansprüche beim ehemaligen Eigentümer können bei einem Gewährleistungsausschluss nur dann erhoben werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz nachgewiesen werden kann. In der Praxis ist dies in der Regel jedoch sehr schwierig.
Um die Qualität eines Grundstücks zu beurteilen sind auch Luftbilder und alte Karten beim Vermessungsamt hilfreich. Auch Stadtarchive, Nachbarn und alte Chroniken liefern allerlei Wissenswertes. War das Grundstück bereits einmal bebaut, gibt es in der Regel beim Bauordnungsamt alte Bauakten zur Einsichtnahme. Auch Grundbucheinträge im Katasteramt können weiter helfen.
Foto: baupresse24.de
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