Grundstücksschenkung erst wirksam ab Eigentümerwechsel

buchtipps aus der redaktion
Der Bundesfinanzhof hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Zeitpunkt der Schenkung eine wichtige Rolle spielte. Schon kurz nach der Schenkung war eine ?Auflassungsvormerkung? zugunsten des Beschenkten im Grundbuch eingetragen worden. Dennoch sah sie der Bundesfinanzhof erst vier Jahre später mit dem Tod des Schenkers als vollzogen an (Urteil vom 02.02.2005, Az.: II R 26/02). Das höchste deutsche Steuergericht traf diese Entscheidung, weil die Grundstücksübergabe ausdrücklich erst mit dem Tod des Schenkers erfolgen sollte. Dem Beschenkten war jedoch daran gelegen, die steuerlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Schenkungsvereinbarung nutzen zu können, die für ihn günstiger waren. Für das Gericht war jedoch maßgebend, dass der Kläger trotz der Auflassungsvormerkung erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde