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Architektenhaus - Kosten, Bauzeit und Besonderheiten

(Bild: pixabay.com stux)

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Das Architektenhaus ist einer der populärsten Haustypen in der heutigen Zeit.

Allerdings gibt es hierbei eine Reihe von rechtlichen, architektonischen und finanziellen Besonderheiten zu beachten.

 

Das Architektenhaus – ein stark nachgefragter Haustyp

 

Davon kann wohl jeder Bauherr ein Lied singen: wer ein Eigenheim bauen will, der hat die Qual der Wahl. Angesichts der großen Auswahl an unterschiedlichen Haustypen ist es nicht immer leicht, ein maßgeschneidertes Angebot zu finden, das die eigenen Wünsche berücksichtigt. Und diese Entscheidung will gut überlegt sein. Jeder Haustyp hat seine eigenen Vor- und Nachteile, die allesamt ausreichend bedacht und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen. Deshalb ist die Auswahl des richtigen Haustyps eine ernsthafte Angelegenheit, bei der man nichts überstürzen und für die man sich immer ausreichend Zeit und Geduld nehmen sollte. Denn das ist eine endgültige Entscheidung, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und mit der man leben muss.

 

Ein Haustyp, der sich bei Eigenheimbesitzern schon seit vielen Jahren einer immer höheren Beliebtheit und Nachfrage erfreut, ist das Architektenhaus. Und das aus gutem Grund. Denn es bietet viele Vorteile, mit denen es sich in Sachen Individualität von anderen Haustypen ganz klar abhebt und die es für viele Bauherren deshalb zur ersten Wahl machen. Aber Achtung: wer sich für ein individuelles Architektehaus entscheidet, der sollte sich mit den juristischen, architektonischen und finanziellen Besonderheiten dieses Haustyps auskennen. Denn er überrascht mit einigen Eigenarten, die andere Haustypen nicht haben.

 

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen, baulichen und finanziellen Besonderheiten von Architektenhäusern.

 

Ein Höchstmaß an Individualität und Exklusivität

 

Das wichtigste Definitionskriterium eines Architektenhauses sind seine Individualität und Exklusivität. Es bietet von allen Haustypen die größten Freiheiten für die Umsetzung von individuellen architektonischen Ideen und ist eine maßgeschneiderte Lösung in Sachen Optik, Komfort, Qualität und Haustechnik. Im Gegensatz zu industriell vorgefertigten Fertighäusern mit einheitlichem Grundriss, standardisierten Aussenfassaden und genormten Raumgrößen- und aufteilungen ist ein Architektenhaus keine Musterlösung von der Stange, sondern immer ein Unikat und ein Ausdruck der individuellen Persönlichkeit seines Eigentümers. Bei der Innen- und Aussengestaltung des Eigenheims sind der Fantasie und der Kreativität des Bauherren – außer durch das Budget und baurechtliche Vorschriften - keine Grenzen gesetzt.

 

Ein Architektenhaus wird in enger Zusammenarbeit mit einem Architekten exklusiv geplant und gebaut – und zwar ausschließlich nach den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen des Bauherren. Dabei können alle Baustile, Bauweisen und Baumaterialien berücksichtigt werden. Der Architekt entwickelt einen flexiblen Zeit- und Kostenrahmen für das Bauprojekt, den er fortlaufend überprüft und ggfs. anpasst.

 

Das Architektenhaus bietet nicht nur mehr Flexibilität und Selbstbestimmung bei der Umsetzung von eigenen architektonischen Wünschen, sondern auch bei der Berücksichtigung von Sonderausstattungen wie Swimming- oder Whirl-Pool, Sauna und Photovoltaikanlage und bei der Umsetzung der Haustechnik. Ein Fertighaus hat baubedingt nur eine standardisierte Anzahl und Platzierung an Strom- und Wasseranschlüssen. Demgegenüber erlaubt ein Architektenhaus eine beliebige Anzahl und Platzierung von Strom- und Wasseranschlüssen und ermöglicht damit eine individuelle Elektro- und Sanitärinstallation und eine unbeschränkte Integration von intelligenter Smart Home-Technologie.

 

Längere Bauplanung und Bauzeit

 

Für soviel Exklusivität und Individualität müssen wiederum bei anderen Punkten Abstriche gemacht werden. Ein solcher Punkt ist z.B. die längere Bauzeit. Bei einem Fertighaus wird eine feste Bauzeit vertraglich festgelegt. Es erfordert aufgrund seiner Standardisierung keine individuelle Bauplanung und kann in einer relativ kurzen Bauzeit von nur 6 Monaten bis 8 Monaten aus Fertighauselementen direkt vor Ort auf der Baustelle vollständig zusammengebaut werden.

 

Demgegenüber gibt es bei einem Architektenhaus keine vertraglich vereinbarte feste Bauzeit. Es benötigt aufgrund seiner Individualität eine exklusive Bauplanung und eine längere Bauzeit, die sich zusammen auf durchschnittlich 9 Monate belaufen. Hier beginnt ein Architekt bei der Bauplanung bei null, was einen weitaus höheren Planungsaufwand bedeutet. Zur Verlängerung und Verteuerung der Bauzeit tragen u.a. auch eine schwierigere Genehmigungsfähigkeit von baulichen Extrawünschen, eine Vielzahl von Einzelgenehmigungen, die Einstellung und Koordination von zusätzlichen Handwerkern und die längeren Lieferzeiten für besondere Baumaterialien bei.

 

Höhere Baukosten und Architektenhonorar

 

Ein weiterer Nachteil sind die höheren Baukosten. Bei der Fertigbauweise werden eine feste Bauzeit und fixe Baukosten vertraglich vereinbart. Dadurch sind bei Fertighäusern eine unvorhergesehene Verlängerung der Bauzeit und dadurch bedingte Kostensteigerungen ausgeschlossen und der Bauherr vor dem finanziellem Ruin durch eventuelle Mehrkosten geschützt. Die Vorgabe eines festen Kostenrahmens ermöglicht mehr Kostentransparenz und eine bessere Kostenkontrolle und damit eine sichere Baufinanzierung.

 

Demgegenüber gibt es bei einem Architektenhaus keinen solchen Kostenvorteil. Zwar entwickelt der Architekt einen flexiblen Zeit- und Kostenrahmen. Allerdings gibt es mangels vertraglich festgelegter fester Bauzeit und fixer Baukosten keinen effektiven Schutz vor einer unvorhergesehene Bauzeitverlängerung und dadurch bedingten Kostensteigerungen und keinen festen Kostenrahmen, der mehr Kostentransparenz und eine bessere Kostenkontrolle und damit eine sichere Baufinanzierung ermöglicht. Die Baukosten können außerdem durch die Verwendung von exklusiven Baumaterialien zusätzlich erhöht werden. Allerdings kann der Bauherr die Baukosten durch Eigenleistung deutlich reduzieren.

 

Aber es bleibt nicht nur bei den höheren Baukosten. Zusätzlich dazu wird auch noch das Architektenhonorar fällig, das in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist. Außerdem können auch noch zusätzliche Gebühren für Genehmigungen und  Abnahmen von baulichen Sonderwünschen anfallen.

 

Die durchschnittlichen Kosten für ein Fertighaus bewegen sich zwischen 1.300 Euro und 1.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und für ein Architektenhaus zwischen 1.700 Euro und 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

 

Bauleitung durch den Architekten

 

Im Idealfall übernimmt ein Architekt die gesamte Bauleitung und ist dem Bauherren in vollem Umfang Rechenschaft schuldig. Dann ist er von der Bauplanung über die Bauausführung bis zur Übergabe für den kompletten Hausbau rechtlich ganz alleine verantwortlich und für alle eventuell auftretenden Baumängel und deren Behebung zu 100 Prozent persönlich haftbar. Durch die fortlaufende Überwachung und Dokumention des Baufortschritts wird Pfusch am Bau weitestgehend ausgeschlossen. Der Bauherr ist von jeder rechtlichen Verantwortung befreit, erspart sich viel Arbeit, Zeit, Stress und Arger und gewinnt viel Sicherheit.

 

Als Bauleiter laufen bei dem Architekten auf der Baustelle alle Fäden zusammen. Er hat jederzeit alles vollständig im Blick und ist immer auf dem aktuellsten Stand der Bauarbeiten. Der Architekt ist der direkte und alleinige Ansprechpartner für den Bauherren in allen Fragen rund um den Hausbau. Das vermeidet unnötiges Kompetenzgerangel und sorgt für eine klare Kommunikation, kurze Entscheidungswege und schnelle Umsetzungszeiten. Außerdem übernimmt der Architekt das Einholen von notwendigen Baugenehmigungen bei den zuständigen Baubehörden, die Abnahme von baulichen Extrawünschen, das Erstellen von Ausschreibungen, die Suche nach geeigneten Handwerksbetrieben und Baufirmen und die Auftragsvergabe – wordurch der Bauherr ebenfalls entlastet wird.

 

 

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