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Hauskauf trotz Denkmalschutz?

Sie vereinen den Charme vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Tage unter einem Dach: Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.

Besonders hoch im Kurs stehen die alten Gemäuer derzeit aufgrund ihrer attraktiven Steuervorteile, die im Falle einer Sanierung vom Finanzamt geltend gemacht werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Kulturgut bezeichnet, dienen die Denkmalschutz Immobilien ihren Besitzern aber auch als Kapitalanlage, weil sie – im Vergleich zu gewöhnlichen Alt- und Neubauten – von der Stadt gefördert werden.

 

Die Kapitalanlage der Zukunft

 

Durch die Investition in ein Haus, das unter Denkmalschutz steht, sichert sich der Käufer eine durchaus lukrative Kapitalanlage – für gewöhnlich befinden sich die Objekte in einer attraktiven Umgebung, sodass ihr Wert mit der Zeit auch noch steigen kann. Des Weiteren sind viele Mieter bereit, dem Besitzer eine höhere Miete zu zahlen, weil sie in einem kulturträchtigen Gebäude wohnen dürfen. Den größten Pluspunkt bieten jedoch nicht die Denkmalschutz Immobilie  selbst, sondern das Finanzamt: Kapitalanleger erzielen nicht nur durch die Vermietung der alten Gemäuer einen Gewinn, sondern auch durch die Sanierung. Die Kosten für den Aufwand können in den ersten zwölf Jahren zu 100 Prozent (in den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und in den darauf folgenden Jahren sieben Prozent als Werbungskosten) abgesetzt werden. Dadurch können die Besitzer viele Steuern sparen.

 

Sicher in die Zukunft

 

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie ist nicht nur durchaus lukrativ, sondern kann auch zur Altersvorsorge beitragen. Nachdem die Sanierungskosten zum Erhalt des Kulturguts in den ersten zwölf Jahren steuerlich geltend gemacht werden konnten, besteht zudem noch die Möglichkeit, weitere Anschaffungskosten 40 bis 50 Jahre lang abzuschreiben - Denkmalschutz Immobilien, die bis 1924 errichtet wurden, können 40 Jahre lang (zu 2,5 Prozent) abgeschrieben werden. Alle Objekte, die ab 1925 gebaut wurden, sind hingegen 50 Jahre lang (mit 2 Prozent) absetzbar. Wenn ein Haus also geringe Anschaffungskosten, dafür aber hohe Modernisierungskosten mit sich bringt, ist der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie durchaus lohnenswert für den neuen Besitzer. Interessenten, die eine denkmalgeschützte Immobilie erstehen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er im Falle von Modernisierungsmaßnahmen zuerst die Bestätigung der örtlichen Denkmalschutzbehörde einholen muss – andernfalls hat er keine Garantie dafür, dass die Kosten für die Modernisierung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

 

Bild: Fotolia / jakezc

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