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Mit Freunden oder Familie ein Haus kaufen – das gibt es zu beachten

Gemeinsam eine große Immobilie erwerben, kann die Kosten reduzieren, da sich diese auf mehrere Parteien splitten. (Bild: pixabay.com)

Ein Trend, der bundesweit zu beobachten ist, ist der gemeinsame Hauskauf mehrerer Parteien. Freunde oder auch Familienmitglieder schauen sich nach großen Immobilien um, die sich in separate Wohneinheiten unterteilen lassen. Diese Vorgehensweise hat viele Vorteile zu bieten, wird sie richtig umgesetzt.

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist nicht immer leicht umzusetzen. Denn es gibt eine ganze Menge Dinge, die hier zu beachten sind. Es ist aufwendig, die passende Immobilie in der gewünschten Lage zu finden. Ist dies dann doch geglückt, ist es nicht selten der Kostenfaktor, der einen Strich durch die Rechnung macht. Eine Möglichkeit: Gemeinsam mit Freunden oder Familienmitgliedern nach großen Immobilien umschauen, die sich in separate Wohneinheiten unterteilen lassen. Diese Vorgehensweise hat viele Vorteile zu bieten, wird sie richtig umgesetzt.

 

Ein Hauskauf ist kein Familienurlaub

 

Damit es hier nicht zu Problemen kommt, ist die Wahl des Kaufpartners entscheidend. Denn es geht um jede Menge Geld. Bevor die Suche nach einer passenden Immobilie überhaupt beginnt, sollte man sich daher zusammensetzen und die Rahmenbedingungen abstecken. Von der Planung der Baufinanzierung bis hin zu den gewünschten Immobilienaspekten: Eine Checkliste hilft dabei, mögliche Streitpunkte von Anfang an korrekt zu adressieren.

Ob man mit dem besten Freund, mit dem Bruder oder dem langjährigen Nachbarn ein Haus kaufen möchte –  man muss sich bewusst sein, dass es sich um eine langjährige, finanzielle Bindung der beiden Parteien handelt.

 

Die Baufinanzierung – Viele Verkäufer sind skeptisch

 

Heute ist es ohne Probleme möglich, online die wichtigsten Informationen rund um das Thema Baufinanzierung zuerhalten. So gibt es dort Beispielrechnungen, um die monatlichen Kosten für die Baufinanzierung genau zu bestimmen. Sonderfälle wie der Mehrparteienkauf sind allerdings nicht so weit verbreitet. Entsprechend lohnt sich eine umfassende Recherche.

Verkäufer stehen der Idee eines geteilten Hauskaufs nicht selten mit Skepsis gegenüber. Sie sehen ein zu hohes Risiko oder möchten einfach ungern den Weg auf unbekanntes Terrain wagen. Dabei ist es rechtlich gesehen relativ einfach möglich, die Kaufparteien getrennt voneinander zu behandeln.

Grundsätzlich stehen Käufern zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

 

1.      Private Baugemeinschaft als GbR

2.      Bruchteilseigentum

 

Es ist möglich, eine GbR zu gründen. Diese erwirbt anschließend die gesamte Immobilie. Die Immobilie wird dann in separates Wohneigentum aufgeteilt. Die einzelnen Eigentumsrechte werden schließlich auf die zwei Gesellschafter der GbR übertragen. Liegt vom Bauamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vor, die besagt, dass die Wohnungen absolut separat voneinander sind, sind getrennte Grundbucheinträge möglich. So ist jede Partei für die eigene Grundbucheintragung zuständig und haftbar. Hinzu können kommunale Bereiche kommen, wie zum Beispiel ein Garten.

Das sogenannte Bruchteilseigentum ist die übliche Verfahrensweise für Ehepaare. Im Kaufvertrag wird festgehalten, wer welchen Eigentumsanteil erhält. Beide Varianten haben Vorteile und Nachteile zu bieten, die sich in erster Linie über die Steuerlast definieren. Es muss für jeden Kauf einzeln überprüft werden, welche Option die beste Wahl ist.

 

Ohne gesicherte Finanzierung nicht zum Notar gehen

 

Ob Gemeinschaftskauf oder nicht – bevor der Weg zum Notar ansteht, sollte die Baufinanzierung absolut wasserdicht sein. Es ist dabei nicht unbedingt notwendig, dies mit der Hausbank einer der Käufer umzusetzen. Das Grundstück gilt auch beim Gemeinschaftskauf als Sicherheit. Abhängig von der Art des Kaufvertrages, kommt eine gegenseitige Haftung der beiden Kaufparteien zum Tragen. Diese entfällt erst mit der Kompletttilgung der Finanzierung.

 

Grundbucheintrag zum Vorkaufsrecht nicht unbedingt die beste Wahl

 

Es sollte von Anfang geklärt sein, wie ein Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie gehandhabt werden soll. Es ist möglich, die jeweils andere Partei mit einem Vorkaufsrecht im Grundbuch einzutragen. Allerdings kann dies negative Folgen haben. Es könnte potenzielle Interessenten abschrecken oder gar den Kaufpreis senken. Auch könnte es schwieriger werden, das Grundstück zu beleihen.

Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Inhaber, einen Kaufvertrag bis zu zwei Monate nach der notariellen Beglaubigung anzufechten. Die potenziellen Käufer müssen also auch nach der Vertragsunterzeichnung noch damit rechnen, dass die eingetragene Partei von ihrem Recht Gebrauch macht.

 

 

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