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Welche Pflichten haben Mieter?

(Bild: pexels.com)

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Mieter einer Mietwohnung oder eines Hauses haben nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen dem Vermieter gegenüber.

Diese Pflichten sollten unbedingt eingehalten werden, damit das Mietverhältnis für beide Seiten möglichst zufriedenstellend verläuft. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen verraten, welche Pflichten Mieter zu erfüllen haben und worauf diese dabei achten sollten.

 

Zahlungen pünktlich überweisen

 

Wer sich dafür entscheidet, eine Wohnung oder ein Haus zu mieten, der ist dazu verpflichtet, dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution zu überweisen. Diese beträgt in der Regel drei Monatsmieten und muss nicht zwangsläufig auf einmal bezahlt werden. Stattdessen kann der Mieter die Kaution in drei gleichen Raten an den Vermieter überweisen. Somit müsste dieser in den ersten drei Monaten des Mietverhältnisses die doppelte Höhe der Miete an den Vermieter überweisen, was je nach Höhe eine große finanzielle Belastung darstellen kann.

 

Zudem gehört auch die pünktliche Überweisung der monatlichen Mietzahlungen zu den Pflichten eines Mieters. Mieter, die sich zuvor erst einmal über die Mietpreise in verschiedenen Regionen informieren möchten, finden diese auf der Seite von miete-aktuell.de. Dort sind die bundesweiten Mietspiegel, Immobilienpreise und Bodenrichtwerte aufgelistet und übersichtlich nach den teuersten und günstigsten Städten geordnet.

 

Im Vorfeld von Umbauten den Vermieter benachrichtigen

 

Sofern Mieter Umbauten in einer gemieteten Wohnung durchführen möchten, sind diese dazu verpflichtet, den Vermieter im Vorfeld über die Durchführung zu informieren. Denn Mieter können nicht nach Belieben Ein- und Umbauten in der Wohnung vornehmen, sondern lediglich mit dem Einverständnis des Vermieters. Und selbst wenn ein Mieter auf eigene Kosten das Badezimmer sanieren möchte, dürfen die Sanierungsmaßnahmen nur mit der Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

 

Mängel dem Vermieter melden

 

Zwar haben Mieter das Recht zur Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter, doch auch die Pflicht, dem Vermieter vorhandene Mängel umgehend zu melden. Geschieht das nicht und es entstehen in der Folge weitere Schäden, kann der Mieter sogar zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet werden.

 

Durchführung von Schönheitsreparaturen

 

Bei einem bestehenden Mietverhältnis ist stets der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung in einem guten Zustand zu erhalten. Dies umfasst unter anderem auch die Durchführung einfacher Schönheitsreparaturen wie zum Beispiel Malerarbeiten. Allerdings kann in dem Mietvertrag auch geregelt werden, dass diese Arbeiten durch den Vermieter übernommen werden.

 

Sofern eine derartige Klausel Teil eines Mietvertrags ist, sollte diese von dem Mieter unbedingt sorgfältig geprüft werden. Denn in vielen Fällen sind derartige Klauseln aufgrund von zu kurzen Fristen unwirksam. In diesem Fall ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen durchzuführen.

 

Die Hausordnung einhalten

 

Zu den Pflichten eines Mieters gehört es, Rücksicht auf die anderen Mitbewohner zu nehmen. Denn laute Musik oder Partys gehören nicht zu den Rechten der Mieter. Wird der Lärm allerdings durch Kinder verursacht, können die anderen Mieter dagegen nur wenig ausrichten.

 

Doch auch was die Sauberkeit in einem Mehrfamilienhaus betrifft, gilt es Rücksicht auf die Mitbewohner zu nehmen. So gehört es zum Beispiel nicht, Unrat im Treppenhaus oder dem öffentlich zugänglichen Keller aufzubewahren, was im schlimmsten Fall eine Kündigung seitens des Vermieters zur Folge haben kann.

 

Den Wohnraum heizen

 

Mieter haben das Recht auf eine funktionierende Heizung in dem eigenen Wohnraum, sind allerdings auch dazu verpflichtet, diese aktiv zu nutzen. Denn durch eine unsachgemäße Beheizung oder Belüftung kann sich in der Wohnung Schimmel bilden oder Rohre frieren zu, wofür der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist.

 

Die Wohnungsübergabe

 

Enthält ein Mietvertrag eine sogenannte Schönheitsreparatur-Klausel, so ist der Mieter bei seinem Auszug dazu verpflichtet, anfallende Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dies gilt allerdings nicht im Falle leichter Abnutzungserscheinungen, was auch bei einer enthaltenen Schönheitsreparatur-Klausel der Fall ist

 

 

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