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Immobilien als Altersvorsorge

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Dank des neuen Eigenheimrentengesetzes können nun auch Immobilien im Sinne der „Riester-Rente“ genutzt werden: Zulagen und Steuervorteile werden also auch für die Finanzierung der eigenen vier Wände genehmigt.

Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) wird Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen. Damit gibt es für die Finanzierung der eigenen vier Wände die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für andere Riester-Produkte. Auch zertifizierte Bausparverträge werden gefördert. "Die meisten Deutschen wünschen sich eine eigene Immobilie. Die neue Förderung hilft, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen und macht den Weg ins Eigenheim für viele Familien leichter", erläutern die Experten der Landesbausparkassen (LBS).

 

Freiheit und Flexibilität

 

Viel Platz, nach den eigenen Wünschen gestaltete Räume und ein Garten für die Kinder zum Spielen - das eigene Heim bietet mehr Freiheit als die Mietwohnung. Doch der Erwerb ist meist die größte Investition im Leben. Besonders Familien müssen deshalb genau kalkulieren. Mit dem Eigenheimrentengesetz hat der Gesetzgeber die Immobilie als Baustein für die Altersvorsorge anerkannt. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 können Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) auch für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die Immobilie selbst bewohnt wird und nach dem 1. Januar 2008 gebaut bzw. gekauft wurde. Außerdem ist es möglich, zu Beginn der Auszahlungsphase - in der Regel bei Rentenbeginn - die Förderung für die Entschuldung des Hauses zu verwenden. Das gilt auch, wenn dieses bereits vor dem 1. Januar 2008 angeschafft wurde.

 

Beispiel: Familie mit zwei Kindern

 

Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro pro Jahr, für jedes Kind 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 Euro jährlich. Dafür müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die geförderte Höchstsumme beträgt 2.100 Euro. Bei einem Verdienst von beispielsweise 40.000 Euro im Jahr muss eine vierköpfige Familie inklusive Zulagen 1.600 Euro pro Jahr sparen, um die volle Förderung zu bekommen. Als Grundzulage erhalten die Eltern dann jeweils 154 Euro, für das Kind gibt es 185 Euro und für die 2008 geborene Tochter 300 Euro. Damit kommen 793 Euro Zulagen im Jahr zusammen. So muss Familie S. von den 1.600 Euro nur gut die Hälfte aus der eigenen Tasche zahlen - das sind 67 Euro im Monat.

 

Bild: LBS

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