Immobilienverrentung mit Nießbrauch
Das liegt insbesondere daran, dass es für Senioren vor allem im Alter über 65 Jahren große Vorteile für einen finanziell unabhängigen Lebensstil birgt. Wir erklären Ihnen im Folgenden, was Nießbrauch überhaupt bedeutet.
Was genau ist Nießbrauch?
Nießbrauch beschreibt das Nutzungsrecht von Personen für fremde Dinge, Vermögen oder Rechte. Wird ein solches Recht übertragen, dann wird der Nießbraucher nicht zum Eigentümer eines Gegenstandes, sondern hat einen bestimmten Anteil daran. Der Gegenstand darf gebraucht und auch wirtschaftlich genutzt werden. Das Verfügungsrecht, sprich die rechtliche Kontrolle, behält weiterhin der Eigentümer. Weitergehend und detailliert können sich dazu auch bei der Deutschen Teilkauf über das Nießbrauchrecht im Rahmen eines Immobilien-Teilverkaufs informieren. Die Deutsche Teilkauf ist einer der bekanntesten Anbieter für den Teilverkauf von Immobilien und kann Sie individuell und ausführlich beraten.
Nießbrauch kann eine entgeltliche, teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzung umfassen. Wird ein endgültiges Nießbrauchrecht vereinbart, dann zahlt er Nießbraucher einen festen Betrag an den Eigentümer. Beim teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs lediglich teilweise ausgeglichen. Der Nießbraucher entrichtet beispielsweise die Hälfte, der durch das Gut erlangten Einnahmen, an den Eigentümer. Beim unentgeltlichen Nießbrauch beträgt die Gegenleistung weniger 10 Prozent [CB1] des Wertes des Nießbrauchs.
Wie lange besteht das Nießbrauchrecht?
Das Nießbrauchrecht besteht in der Regel bis zum Tod des Nießbrauchsberechtigten. Der Eigentümer eines belasteten Gegenstands kann die Laufzeit jedoch auch begrenzen. Darüber hinaus können bestimmte Fälle festgelegt werden, in denen der Nießbrauch aufgelöst werden soll. Das kann beispielsweise ein festgelegter Zeitpunkt sein, welcher jedoch vertraglich festgehalten werden muss.
Worauf müssen Nießbrauchnehmer und Nießbrauchgeber achten?
Der Nießbrauch definiert für den Nießbraucher das Recht, beispielsweise eine Immobilie zu bewohnen, zu vermieten oder zu verpachten. Diese Auslegung unterscheidet den Nießbrauch maßgeblich vom Wohnrecht. Aus dieser umfangreichen Auslegung von Rechten ergeben sich jedoch auch Pflichten. Wird das Eigentum per Immobilienverrentung mit einem eingetragenen Nießbrauch veräußert, dann wird der ehemalige Eigentümer zu einem nutzungsberechtigten Bewohner und der Käufer zum Eigentümer. Dies ist vergleichbar mit einem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Der Bewohner ist dazu verpflichtet, das Objekt im üblichen Rahmen instand zu halten, kleine Reparaturen müssen weiterhin eigenständig vorgenommen werden.
Wer zahlt die Kosten?
Übliche Maßnahmen zur Instandhaltung sowie die Verbrauchskosten werden also durch den Nießbrauchnehmer getragen. Darüber hinaus muss auch durch diesen das Objekt versichert werden. Dazu gehört die Gebäudeversicherung, die Grundsteuer sowie weitere Kosten, wie die Müllentsorgung oder Ausgaben für Energie. Außergewöhnliche Kosten müssen dagegen durch den neuen Eigentümer getragen werden. Dazu zählt zum Beispiel eine Instandsetzung des Daches oder eine Erneuerung der Zähleranlage.
Was unterscheidet das Nießbrauchrecht vom Wohnrecht?
Wird einer Person ein Wohnrecht eingeräumt, ist es dieser wie beim Nießbrauchrecht erlaubt, die Immobilie zu bewohnen, obwohl diese einen anderen Eigentümer hat. Dieses Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Wird die Immobilie veräußert, bleibt das Wohnrecht weiterhin gültig. Beim Wohnrecht handelt es sich um ein persönliches Recht des Begünstigten, welches nicht an Dritte weitergegeben werden kann. Der größte Unterschied zwischen dem Wohnrecht und dem Nießbrauchrecht liegt in der Chance wirtschaftliche Vorteile aus der Immobilie zu ziehen.
Bei einem Wohnrecht ist es dem Berechtigten im Vergleich zum Nießbrauch nicht gestattet, Räume zu vermieten oder die Miete für sich zu beanspruchen. Beim Nießbrauch darf der Nießbraucher über die Nutzung der Immobilie verfügen und vermieten. Beim Wohnrecht wird dem Berechtigten lediglich die Nutzung der Wohnung gestattet, eine weitere Vermietung ist nicht möglich.
Wann ist Nießbrauch sinnvoll?
Nießbrauch ist insbesondere im Alter sinnvoll, da das Eigentum unkompliziert und ohne Verlust der eigenen Rechte zu Geld gemacht werden kann. Darüber hinaus kann der veräußerte Teil auch wieder zurückgekauft werden, sofern dies vereinbart wurde. Der Eigenanteil lässt sich zudem vererben. Auch wenn Schulden bestehen, können diese durch einen Verkauf getilgt werden. So bleiben Sie auch im Alter finanziell flexibel.