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Kostenkiller Eigenleistung?

Fehlendes Kapital zwingt so manchen Bauherren dazu, im größeren Umfang Eigenleistungen auszuführen, um den Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden zu lassen.

Die Do-it-yourself-Angebote sind vielfältig: Sie gehen vom Selbstbauhaus über Ausbauhäuser bis hin zu weniger komplizierten Maler- und Fußbodenlegearbeiten. In welcher Höhe Eigenleistungen erbracht werden können, hängt u.a. von der Hausform, von den gewählten Konstruktionen und Ausbauarten, von den handwerklichen Fähigkeiten sowie der zur Verfügung stehenden Zeit ab.

Besonders der letzte Punkt wird aber oftmals überschätzt. Will man z.B. Baukosten in Höhe von 10.000 Euro durch Eigenleistungen erwirtschaften, müssen je nach handwerklichem Können etwa 1300 bis 2000 Stunden aufgebracht werden. Zum Vergleich: Ein Berufstätiger arbeitet im Jahr rund 1750 Stunden. 1000 Stunden Selbsthilfe am Bau bedeuten also ein Jahr lang jeden Werktag 3 und samstags 10 Stunden zusätzliche Arbeit. Die eigene Leistung kann mit etwa 7,50 Euro je Stunde berechnet werden. Der Lohnanteil bei Bauleistungen liegt übrigens bei etwa 50% der Baukosten.

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass bei den Eigenleistungen die Bauzeit das Zwei- bis Dreifache der sonst üblichen Norm beträgt. Deshalb muss eine gute Abstimmung mit den nachfolgenden Handwerkern erfolgen, um einen zügigen Bauablauf zu sichern. Außerdem sollte auf eine qualitätsgerechte Ausführung der eigenen Arbeit geachtet werden, damit Handwerker diese Vorleistungen nicht als unsachgemäß bemängeln und zum Anlass nehmen, ihre Gewährleistung einzuschränken.

Welche Arbeit für wen?

In Abhängigkeit von den handwerklichen Fähigkeiten kann von folgender Eigenleistungen ausgegangen werden: Gewerke, die keine besonderen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Das sind z.B. Maler- und Tapezierarbeiten, das Verlegen von Teppichböden, die Gestaltung der Außenanlagen und das Ausschachten von Fundament- und Kabelgräben. Sowie Gewerke, die von handwerklich vorgebildeten Bauherren durchgeführt werden können. Dazu gehören beispielsweise Fliesenarbeiten, das Einsetzen von Innentüren, das Verlegen von Parkett, Estricharbeiten, der Trockenausbau und die Dämmung des Dachausbaus.

Nur noch die Hälfte wert

Solche Gewerke wie Maurer- und Putzarbeiten, Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation, Zimmerer- und Dachdecker-/Dachklempnerarbeiten sollten dagegen Fachfirmen vorbehalten bleiben. Selbst wenn im Bekanntenkreis Fachleute z.B. für den Innenputz verfügbar sind, ist es nicht unbedingt lohnenswert, sie dafür einzusetzen. Eine Firma mit entsprechender Technik wird diese Arbeiten in wesentlich kürzerer Zeit ausführen, so dass der Zeitgewinn wertvoller sein kann als die Ersparnis durch Eigenleistung. Beliebt sind auch die so genannten Ausbauhäuser. Sie können Bauherren mit guten handwerklichen Fähigkeiten empfohlen werden. Diese Variante sieht vor, dass der künftige Eigenheimbesitzer alle Innenausbaugewerke selbst erbringt.Die beabsichtigten Eigenleistungen sollten bereits im Vertrag geregelt und die dafür zu verrechnenden Gutschriften beziffert und festgeschrieben werden. Allerdings trifft die Verbraucherzentrale dabei immer wieder auf große Unterschiede. So sind im Kostenangebot die Arbeiten plötzlich nur noch die Hälfte wert: Es werden dann beispielsweise Summen von lediglich 2500 Euro für alle Malerleistungen inklusive Material für das gesamte Haus gutgeschrieben. Bei seriösen Angeboten ist mehr als das Doppelte dafür geplant. Ergeben sich während der Bauzeit Veränderungen, sollten diese unbedingt schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern abgezeichnet werden. Das schafft jederzeit Übersicht und hilft im Streitfall.

Wichtig: richtig versichert

Für den Unfallversicherungsschutz des Bauherren und seiner Helfer ist entscheidend, ob das Bauvorhaben aus öffentlichen Mitteln im Sinne des II. Wohnungsbaugesetzes gefördert wird. Keineswegs fallen alle vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vergebenen Mittel darunter. Auch steuerliche Begünstigungen sowie die Eigenheimzulage zählen nicht dazu. Wird der Bau nicht öffentlich gefördert, hat der Bauherr seine Helfer bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft beitragspflichtig zu versichern. Ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Bezahlung mitarbeiten, beeinflusst nicht die Versicherungspflicht, wohl aber die Beitragshöhe.

Zur Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft reicht die Angabe der Personen und der auszuführenden Arbeitsleistungen. Verstöße gegen die Melde- und Nachweispflichten können mit Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus drohen Bauherren, die ihre Mithelfer nicht versichern, im Schadensfall Ansprüche der Genossenschaft. Bauherr und Ehegatte sind von dieser relativ günstigen Pflichtversicherung ausgenommen. Sie können sich dort aber freiwillig versichern oder auch eine auf die Bauzeit begrenzte private Unfallversicherung abschließen. Im Sonderfall der öffentlichen Förderung übernimmt die kommunale Unfallversicherung beitragsfrei den Schutz des Bauherren, des Ehegatten und der unentgeltlich mithelfenden Personen. Unentgeltlich arbeitet ein Helfer auch dann, wenn gegenseitige Hilfe vereinbart wird. Erhält er jedoch Geld oder geldwerte Sachbezüge, muss der Bauherr ihn bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichern.

Abschließend soll noch auf den Unterschied zwischen Selbsthilfearbeiten und Schwarzarbeit hingewiesen werden. Man sollte wissen, dass Schwarzarbeit verboten ist und mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Das ist gewiss kein Beitrag zur Kosteneinsparung.

Foto: Rockwool
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