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Raus und rein

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Bei einem Umzug sind verschiedene Fristen und Regelungen zu beachten. Rechtzeitiges Planen kann Stress vermeiden.

Ein Umzug kann schnell in Stress ausarten: Es bedarf schon eines gewissen Organisationstalentes, einen Wohnungswechsel geordnet über die Bühne zu bringen. Wichtig ist es auf jeden Fall, den Umzug frühzeitig zu planen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen, Rechte und Pflichten bei einem Wohnungswechsel.

Raus aus der Wohnung, ...

Ganz am Anfang steht die fristgerechte Kündigung des Mietvertrages für die alte Wohnung. Drei Monate vor dem Auszug muss der Mieter den Kontrakt schriftlich kündigen. Bei einem kurzfristigen Wohnungswechsel bleibt nur die Chance, einen Nachmieter zu organisieren - damit muss der Vermieter aber einverstanden sein. In welchem Zustand der Mieter die Wohnung übergeben muss, ist gewöhnlich im Mietvertrag festgehalten. Oft werden so genannte Schönheitsreparaturen vereinbart, dabei handelt es sich im Normalfall um das Tapezieren oder Streichen der Wohnungswände. Geklärt werden muss außerdem, was mit fest eingebauten Möbeln wie etwa Einbauküchen oder Teppichböden geschieht. Der Vermieter oder Nachmieter kann diese abkaufen. Die Höhe der Abstandszahlung hängt in erster Linie vom Neupreis und dem Alter der Gegenstände ab. Für die Rückzahlung der Mietkaution (mit Zinsen) hat der Vermieter grundsätzlich eine Überlegungsfrist von einem halben Jahr. Sobald aber mögliche Ansprüche feststehen, hat er den (restlichen) Betrag freizugeben. Bei Bedarf sollte sich der Umzügler frühzeitig um Handwerker und eine Spedition kümmern. Wichtig: Aufträge immer schriftlich bestätigen lassen, um nicht versetzt zu werden.

... rein in die Wohnung

Den Mietvertrag für die neue Wohnung zu überfliegen, genügt nicht. Die darin getroffenen Regelungen sollten sorgfältig auf ihre Konsequenzen bedacht werden. Wie so oft im Leben gilt: Vor allem das Kleingedruckte sollte genau studiert werden. Stimmen die Angaben im Vertrag mit dem tatsächlichen Zustand der Wohnung überein? Ein Übergabeprotokoll erweist sich hier als hilfreich. Will der Neumieter bestimmte Einrichtungsgegenstände übernehmen, muss er den Preis mit dem Vermieter oder Vormieter aushandeln. Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in (höchstens drei) Raten bezahlt werden. Die Maklerprovision darf maximal das 2,3fache der Nettokaltmiete incl. Mehrwertsteuer betragen. Ist der Makler gleichzeitig Vermieter, Verwalter oder Eigentümer der Wohnung, hat er keinen Anspruch auf Provision.

Bild: LBS
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