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Behelfsheim - ohne Fiskus

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Nicht jedes Objekt, in dem man wohnen kann, akzeptiert das Finanzamt auch als ein solches.

Fehlt zum Beispiel die bauaufsichtliche Genehmigung zum dauerhaften Wohnen, dann verweigert der Staat nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Steuerzahler die Eigenheimzulage. Das wurde jetzt erst von höchster Instanz bestätigt. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 39/02)

Der Fall: Das Grundstück und die darauf liegenden Gebäude hatten eine lange, ereignisreiche Geschichte hinter sich. 1930 war es von der Reichsluftfahrtbehörde als Feldflugplatz benutzt worden, nach dem Krieg von der britischen Armee und später als Unterkunft für Über- und Umsiedler. Eines Tages verkaufte das Bundesvermögensamt als Eigentümer eines dieser Behelfsheime (teils gemauert, teils aus Holz errichtet) an Privatleute. Diese beantragten nach dem Erwerb des Objekts beim zuständigen Finanzamt die Eigenheimzulage. Zu ihrer großen Enttäuschung verweigerte der Fiskus diese staatliche Unterstützung. Und zwar mit dem Hinweis darauf, dass die Wohnnutzung zu keiner Zeit von den Behörden genehmigt worden sei.

Das Urteil: Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes zur Wohneigentumsförderung kann die Herstellung einer Wohnung vom Staat allerdings dann nicht begünstigt werden, wenn die baurechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind und keine Genehmigung vorliegt. Im Fall der Anschaffung eines ungenehmigten Objektes kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn es Bestandsschutz genießt und uneingeschränkt zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Deshalb befasste sich das Gericht ausführlich mit der Geschichte des bebauten Grundstücks und stellte fest, dass es im Flächennutzungsplan als Wald-/landwirtschaftliche Fläche eingetragen sei. Bauakten existierten nicht, ebenso wenig eine Genehmigung, dort dauernd zu wohnen. Der Hinweis der Betroffenen, dass die Siedlung seit Jahrzehnten genutzt werde und niemals eine Behörde dagegen eingeschritten sei, überzeugte die höchsten deutschen Finanzrichter nicht. Denn das Haus sei offensichtlich nur als Behelfsheim genehmigt und auch nur als solches genutzt worden.

Bild: LBS
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