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Nicht Fegen kann teuer werden

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Gerade haben die bunten Blätter an den Bäumen noch unser Auge erfreut, schon machen sie sich auf Straßen und Wegen breit.

Für Fußgänger kann das eine gefährliche Rutschpartie auf nassem Laub bedeuten, die nicht selten zu Unfällen führt. Sachschäden und vor allem Personenschäden können teuer werden.

Doch wer haftet überhaupt für den Schaden? Die Gemeinden haben die sogenannte Kehr- und Streupflicht auf die Straßenanlieger übertragen. Damit ist kraft Gesetz zunächst der Hauseigentümer - bei Vermietung des Wohnraums aber auch der Mieter - für die Räumung der Gehwege vor dem Haus verantwortlich. Wer also bei entsprechenden Witterungsverhältnissen innerhalb der vorgeschriebenen Räumungszeit von 7 bis 20 Uhr nicht zu Besen und Schaufel greift, handelt, so die Württembergische Versicherung, fahrlässig und muss demnach für den entstandenen Schaden in voller Höhe gerade stehen - unter Umständen ein Leben lang.

Um den finanziellen Ruin abzuwenden, empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese wehrt unberechtigte Forderungen ab oder zahlt, wenn der Kunde für den Schaden haftbar gemacht wird. Für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder Mieter reicht der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung aus. Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung benötigen eine zusätzliche Deckungserweiterung. Für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder Vermieter eines Einfamilienhauses empfiehlt sich darüber hinaus noch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Foto: Wüstenrot
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