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Wann Raucher zahlen müssen

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"Normales" Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt, "exzessives" Rauchen kann teuer werden.

Einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge können Vermieter gegen "normales" Rauchen in Mietwohnungen nichts machen. Exzessiv-Raucher hingegen müssen unter Umständen dem Vermieter die Renovierungskosten ersetzen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Schäden so gravierend sind, dass sie sich durch übliche Renovierungsmaßnahmen wie Anstreichen oder Tapezieren von Wänden und Decken nicht mehr beseitigen lassen. Laut Experten des Online-Magazins homesolute.com stellt das BGH-Urteil klar, dass Rauchen in der Wohnung grundsätzlich zulässig zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Nur in Ausnahmefällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Vermieter, die ihre Mieter vertraglich zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichten, sind laut Experten in der Regel vor hohen Sanierungskosten geschützt. Am Ende der Mietzeit muss der Mieter dann abhängig vom jeweiligen Grad der tatsächlichen Abnutzung renovieren. Vor allem dann, wenn die Wände vergilbt oder Fenster- und Türrahmen verfärbt sind.

 

Bild: homesolute.com / fotolia

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