Wieviel Raum braucht der Mensch?
Nach Auskunft der ARAG Experten war in einem konkreten Fall der Sozialhilfeträger der Meinung, dass eine alleinstehende Person mit einer Wohnung von maximal 60 Quadratmetern auskommen müsse. Das sahen die Richter des Bundessozialgerichts anders: Die von der Arbeitslosen bewohnte Wohnung habe keine unangemessene Größe und zähle deshalb zum Schonvermögen, das nicht angetastet werden müsse (BSG, Az.: B 7b AS 2/05 R).
Bild: Wieland
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