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Wieviel Raum braucht der Mensch?

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Bewohnt eine Bezieherin von Arbeitslosengeld II (ALG II) eine 75 Quadratmeter große Eigentumswohnung, so können ihr die Leistungen nicht mit der Begründung, dies sei verwertbares Vermögen, verweigert werden.

Nach Auskunft der ARAG Experten war in einem konkreten Fall der Sozialhilfeträger der Meinung, dass eine alleinstehende Person mit einer Wohnung von maximal 60 Quadratmetern auskommen müsse. Das sahen die Richter des Bundessozialgerichts anders: Die von der Arbeitslosen bewohnte Wohnung habe keine unangemessene Größe und zähle deshalb zum Schonvermögen, das nicht angetastet werden müsse (BSG, Az.: B 7b AS 2/05 R).

 

Bild: Wieland

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