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Wildwest auf dem Bau

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Auf deutschen Baustellen geht es ja in der Regel zivil zu. Was allerdings ein Bauherr aus dem Raum Köln veranstaltete, das erinnerte schon eher an die Methoden des Wilden Westens.

Er war der Meinung, Schadenersatzansprüche gegen einen Handwerker zu haben. Ein Zivilprozess hätte ihm offensichtlich zu lange gedauert. Deswegen schritt er zur Selbsthilfe und nahm dem Unternehmer seine Werkzeuge weg, die dieser auf der Baustelle zurückgelassen hatte. Der Betroffene wollte sich das nicht gefallen lassen und ging mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Bauherrn vor. Die Richter hielten dem Beklagten nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein klares ?So geht es nicht? entgegen. Egal, ob er nun wirklich Ansprüche gegen den Handwerker habe oder nicht, das Werkzeug habe er keinesfalls eigenmächtig an sich nehmen dürfen. Schließlich benötige es der Unternehmer auch dringend, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dem Bauherrn bleibe nichts anderes übrig, als auf dem üblichen und dafür vorgesehenen Rechtsweg seine Forderungen durchzusetzen. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 93/99)

Bild: LBS
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