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Keine "Mini-Mülltonne"

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Ein Hausbesitzer hat keinen Anspruch auf eine Mini-Mülltonne mit 30 Liter Volumen, wenn die Abfallsatzung der Stadt eine 60-Liter-Tonne vorsieht.

Das Volumen der Mülltonne muss laut ARAG Experten so gewählt werden, dass kein Anreiz gegeben wird, Müllgebühren zu sparen, indem Abfälle in die Landschaft gekippt oder anderweitig entsorgt werden ( VG Arnsberg 10 K 1086/07).

 

Bild:DjD

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