Werbung

Maschine und Freundin

buchtipps aus der redaktion

Preis: 7,95 €
Preis: 29,90 €
Preis: 82,00 €

Indizien für eigenen Hausstand eines Studenten und damit auch für Wohngeld.

Irgendwann werden sie flügge, die Kinder. Sie beziehen eine eigene Wohnung, zum Beispiel während des Studiums, und können dann prinzipiell auch öffentliche Unterstützung wie Wohngeld beantragen. Doch der Staat achtet nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern sehr darauf, dass mit dieser Wohnung tatsächlich ein eigener Hausstand begründet wird. (Verwaltungsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 E 1378/96)

Der Fall: Einen jungen Mann hatte es zum Studium nach Marburg gezogen, wo er sich auch eine Wohnung zulegte. Mit dem Hinweis auf seine Bedürftigkeit beantragte er Wohngeld. Das wurde ihm mit der Begründung verwehrt, sein Lebensmittelpunkt liege in Wahrheit noch bei den Eltern. Mit anderen Worten: Die eigene Bude sei für ihn nicht zwingend nötig, eine Unterstützung komme deswegen nicht in Frage.

Das Urteil: Die Argumente, die der Student vorbrachte, überzeugten die Gießener Verwaltungsrichter. Der junge Mann hatte nachgewiesen, dass er all seine Möbel aus der Wohnung der Eltern mitgenommen, eine komplette Küche eingerichtet und auch eine Waschmaschine gekauft hatte. Gegen eine Rückkehr zu Mutter und Vater sprach zudem die Lebensgemeinschaft mit der Freundin am Studienort. Ergebnis: Das Wohngeld musste bezahlt werden.

Bild: BGW
bauen. wohnen. leben. www.homesolute.com

Werbung