Wohin mit der Kutsche?
Wer Kleinkinder hat, der weiß: Der Transport der Kleinen zum Spielplatz oder in die Kita ist eine schweißtreibende Angelegenheit. Um es sich ein wenig einfacher zu machen, stellte eine Berliner Familie mit zwei Kindern einen Fahrradanhänger im Hof des Mietshauses ab. Das sollte den Eltern untersagt werden. Begründung: Die „Kutsche“ störe andere Bewohner. Ein Amtsrichter stellte sich nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern auf die Seite der Familie. Erstens dürfe ein Mieter durchaus die Gemeinschaftsfläche nutzen, wenn er andere nicht dabei störe. Zweitens sei es unzumutbar, den Anhänger nach jedem Gebrauch über mehrere Stufen hinweg in den Keller zu schleppen. Das koste zu viel Kraft und führe außerdem dazu, dass die Knirpse während dieser Zeit unbeaufsichtigt seien.
(Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 6 C 430/05)
Bild: LBS
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