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14 Versicherungen rund ums Haus

Wer ein Grundstück oder Haus besitz oder eines bauen will ist gut beraten, sich gegen so manch drohende Ungemach rechtzeitig zu versichern.

Das Angebot an Versicherungen ist riesig. Doch nicht jede Versicherung ist zwingend erforderlich. Bauherren sollten möglichst einen gangbaren Mittelweg zwischen Über- und Unterversicherung wählen. Dabei gilt es individuelle Gefahren abzuwägen und eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Grundstückshaftpflichtversicherung

Eine Grundstückshaftpflichtversicherung sollten Bauherren abschließen, wenn das unbebaute Grundstück brach liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut wird oder keine Bebauung geplant ist. Denn der Grundstücksbesitzer haftet bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück, wenn andere zu Schaden kommen. Die Grundstückshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald auf dem Grundstück eine Baustelle entsteht.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ein Bauvorhaben birgt auch eine Gefahrenquelle für Dritte. Unabhängig davon, ob der Bauherr einen Unternehmer, Handwerker oder einen Architekten mit der Bauaufgabe betraut, wird er dennoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Diese Versicherung deckt unvorhersehbare Schäden während der ganzen Bauphase ab. So können beispielsweise herab fallendes oder herum liegendes Baumaterial, unzureichende Absperrungen, nicht gesicherte Deckendurchbrüche zu enormen Schadensersatzforderungen führen.

private Haftpflichtversicherung

Sie schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie (Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Berufsausbildung) gegen Ersatzansprüche Dritter im privaten Bereich. Laut Gesetz haftet man für jeden verursachten Schaden persönlich.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Ein Hauseigentümer, der seine Immobilie vermietet, ist gesetzlich verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn Personen durch sein schuldhaftes Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Schäden, die durch herabfallende Ziegel, Glatteis etc. verursacht werden, kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu tragen. Bewohnt der Immobilieneigentümer das Haus oder die Wohnung selbst, ist eine private Haftpflichtversicherung ausreichend.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Häuser zu empfehlen, die mit Öl beheizt werden. Denn der Eigentümer haftet auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe, wenn aus undichten Tanks Öl in das Grundwasser oder Erdreich entweicht. Bereits ein Viertel Liter Heizöl verunreinigen 250 000 Liter Wasser. Die Sanierung und Entsorgung des verseuchten Bodens ist mit einem enormen Kostenaufwand verbunden. Für die Versicherung ist es unerheblich, ob der Besitzer schuldhaft ist.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden und Folgeschäden am Neubau ab, die während der gesamten Bauzeit auftreten können. Hierzu zählen Schäden, bedingt durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hagel und Sturm, Beschädigungen durch höhere Gewalt und fahrlässiges oder böswilliges Handeln bekannter bzw. unbekannter Personen. So fallen beispielsweise gestohlene Heizkörper, die bereits eingebaut waren unter diesen Versicherungsschutz. Das Glasbruchrisiko während der Bauzeit und Folgeschäden an richtig hergestellten Bauteilen, die aufgrund von Material- oder Konstruktionsmängeln entstanden sind, sind ebenfalls eingeschlossen.

Glasversicherung

Das so genannte Glasbruchrisiko ist mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung abgedeckt. Kommt es jedoch zu einem umfangreichen Glasbruch, müsste der Bauherr für jede kaputte Glasscheibe den vereinbarten Selbstbeteiligungsanteil zahlen. Wenn am Neubau sehr viele Glasflächen vorhanden sind, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Glasversicherung. Sie deckt zudem Schäden an der Mobiliarverglasung der Innenräume ab. Bevor Bauherren eine Glasversicherung abschließen, ist in jedem Fall zu klären, inwieweit Glasschäden eventuell über die Hausratversicherung gedeckt sind.

Feuerrohbauversicherung

Schäden und Folgeschäden, die durch Explosion, Brand und Blitz am Neubau und an auf dem Grundstück befindlichen Baustoffen entstehen, deckt die Feuerrohbauversicherung ab. Viele Kreditinstitute setzen den Abschluss dieser Versicherung voraus, um Kredite zu gewähren.


Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, Nebengebäuden und Garagen ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Rohrbruch, Frost sowie Sturm und Hagel entstehen.

Elementarschadenversicherung

Schäden am Gebäude, die Naturereignisse, wie z.B. Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck verursachen, können durch die Elementarschadenversicherung versichert werden. Diese stellt eine Ergänzungsversicherung zur Wohngebäudeversicherung dar, die jedoch nicht in jeder Region abgeschlossen werden kann.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt entstandene Schäden an der Einrichtung ab, hervorgerufen durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Anprall eines Kraft- oder Luftfahrzeuges, Hagel, Sturm, Leitungswasser, Raub, Vandalismus und Einbruchdiebstahl. Maßstab der Versicherungssumme ist der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Freiwillige Helfer, wie Freunde, Verwandte und Bekannte, müssen bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden. Unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Die "ungelernten Kräfte" sind gesetzlich Unfall versichert. Der Bauherr kann eine private Bauhelfer- Unfallversicherung abschließen. Hiermit sind der Bauherr und alle freiwilligen Helfer geschützt.

Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung deckt eventuelle Anwalts- und Verfahrenskosten für den Fall ab, dass der Bauherr selbst geschädigt wurde und den eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen will. Bevor Bauherren eine Rechtschutzversicherung abschließen, sollten sie sich genau erkundigen, welche Streitigkeiten eingeschlossen sind. Streitfälle aus Planung und Errichtung, sowie gegen am Bau beteiligten Unternehmen sind in der Regel nicht abgedeckt.

Risikolebensversicherung

Bauherren tragen meistens aufgrund der eingegangenen finanziellen Belastungen eine hohe Verantwortung für ihre Angehörigen. Der Gesetzgeber sieht für die Hinterbliebenen nur bis zu max. 60% der zum Zeitpunkt des Ablebens erworbenen Erwerbsminderungsrentenanwartschaften des Versicherten vor. Die Risikolebensversicherung schließt diese Versorgungslücke gegen äußerst geringe Prämien und nur im Falle der Ablebens des Versorgers bzw. des Versicherungsnehmers.

Foto: baupresse24
bauen. wohnen. leben.www.homesolute.com

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