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Bauherrenhaftpflicht ein Muss für jedes Immobilienprojekt

Ein Immobilienprojekt stellt die größte Investition im Leben dar, entsprechend groß sind auch die Risiken. Eine Bauherrenhaftpflicht reduziert die Risiken. (Bild: Panoramo/Fotolia)

Zu Zeiten der Niedrigzinsphase, die es vielen Menschen erlaubt, eine Immobilienfinanzierung anzugehen, sollte man an der Absicherung möglicher Risiken nicht sparen.

Die Vorteile der niedrigen Zinsen in Verbindung mit einem erhöhten Tilgungsbeitrag sind zwar zumeist ausschlaggebend, erfordern von zukünftigen Eigenheimbesitzern aber ein großes Maß an Eigenverantwortung, um möglichst schnell von einer belasteten Immobilie weg zu kommen. Mittels der sogenannten Bauherrenhaftpflicht, die beispielsweise Unfälle von Dritten auf der Baustelle absichert, schützt man sich effektiv vor möglichen Rechtsfolgen und Kostenbelastungen.

 

Ihre Rolle als Eigentümer

 

Ein Immobilienprojekt stellt für den Großteil der Bevölkerung häufig die größte Investition im Leben dar, entsprechend groß sind auch die Risiken, die als Laie nur unzureichend betrachtet werden können. Da ist es nur folgerichtig, wenn man bereits im Vorfeld der Baumaßnahme Entscheidungen trifft, die vor den Fehlern anderer schützen und einen als Person ebenso absichern. Eine Bauherrenhaftpflicht empfiehlt sich für jeden Grundstückseigentümer und zukünftigen Eigenheimbesitzer aus dem Grunde, da alle entstehenden Schadenersatzforderungen aufgrund von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden abgedeckt sind. Derlei Auseinandersetzungen, die häufig vor Gericht landen, sind kostenintensiv und mit hohem Aufwand verbunden, der zwingend den sachkundigen Rat eines Sachverständigen und Fachanwalts erfordert. Dabei übernimmt die Versicherung zunächst einmal die Prüfung der Haftungsfrage, um zu klären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Schadenersatz zu leisten ist. Sollte man beispielsweise seiner Auswahlpflicht nicht in dem Maße nachgekommen sein, dass geeignete sowie qualifizierte Handwerker und Ingenieure gewählt wurden, wird man daraufhin in Regress genommen. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die Haftung, wenn eine einwandfreie und lückenlose Überwachung der Baustelle nicht gewährleistet ist. Außerdem hat man regelmäßig auch eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise die Zufahrtswege betrifft, woraus ein nicht unwesentlicher Anteil an Unfällen resultiert.

 

Ausreichende Deckung vereinbaren

 

Mit der Versicherung an seiner Seite hat man die Gewissheit, dass auch solche Forderungen abgewiesen oder entsprechend gerichtlich ausgetragen werden, die auf dem ersten Blick als unberechtigt anzusehen sind. Solche Prozesse sind oft langwierig und erfordern eine Beweisaufnahme, die nur durch Fachleute geleistet werden kann – sofern Sie Absicherung fehlt, scheitert daraufhin das Immobilienprojekt häufig, da auch bei der Abwehr von Forderungen bereits hohe Kosten auf einen zukommen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich auch, zumindest eine Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro oder mehr zu wählen, die für Personen- und Sachschäden gilt. Folgende Aussage eines Versicherers hat daher große Bedeutung: „Eltern haften für ihre Kinder – ein Baustellenschild mit wenig Sinn. Eltern haften nur dann für Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind“ (Quelle: http://www.asstel.de/versicherungen/bauherrenhaftpflicht.jsp). Daher darf man sich nicht auf Dienstleister und andere Zulieferer verlassen, sondern sollte von Anfang an die Planung so ansetzen, dass Risiken vermieden werden.

 

 

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