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Darum lohnt sich eine Hausratsversicherung

(Foto: homesolute.com)

Egal, ob der Fußbodenbelag und die Möbel durch einen Wasserrohrbruch beschädigt werden, ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze entsteht oder der teure Laptop und Bargeld bei einem Diebstahl entwendet werden – solche Ereignisse stellten ein großes Ärgernis dar und können darüber hinaus auch ziemlich teuer werden.

Um derartige finanzielle Belastungen nicht privat stemmen zu müssen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Allerdings gibt es bei der Wahl der passenden Hausratversicherung ein paar Dinge zu beachten, damit der Hausrat wirklich optimal abgesichert ist, beispielsweise die Deckungshöhe. Warum auf eine solche Versicherung keinesfalls verzichtet werden sollte, zeigt der folgende Beitrag.

 

Hausratversicherung – Für wen ist sie sinnvoll?

 

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Hausratversicherung abzuschließen. Falls der eigene Hausrat also so überschaubar ist, dass er ohne großen finanziellen Aufwand ersetzt werden könnte oder kein Risiko für einen eventuell eintretenden Schaden besteht, könnte auf eine Hausratsversicherung somit auch verzichtet werden.

 

Dennoch ist es in den meisten Fällen durchaus sinnvoll, das eigene Hab und Gut gegen Schäden abzusichern. Eine Hausratversicherung deckt dabei alle Dinge in der Wohnung ab, die nicht fest verbaut sind. Dazu zählen also beispielsweise Fahrräder, Bücher, Kleidung, Teppiche oder Möbel.

 

Ist eine teure Einrichtung vorhanden oder das Diebstahl- oder Brandrisiko wird als durchaus gegeben eingeschätzt, bietet eine derartige Versicherung einen wichtigen Schutz.

 

Wofür haftet die Hausratversicherung?

 

Die jeweiligen Vertragsbedingungen sind entscheidend dafür, in welcher Höhe Schäden durch die Hausratversicherung übernommen werden und welche Gegenstände dabei eingeschlossen sind. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich diesbezüglich durchaus voneinander. Es gibt allerdings auch Regelungen, die allen Tarifen gemein sind.

 

Die Hausratversicherung bietet Schutz für den Ort, der als dauerhafter Wohnsitz gilt und der bei Abschluss des Vertrages angegeben wurde. Garagen, privat genutzte Räume, Keller, Anbauten, Terrasse und Balkon zählen ebenfalls zum Wohnsitz.

 

Zahlt die Hausratversicherung auch bei Diebstahl?

 

Die Hausratversicherung zahlt nicht grundsätzlich bei einem Diebstahl. Damit die Hausratversicherung den Wert ersetzt, müssen sich die Gegenstände in der Wohnung oder dazu gehörigen Räumlichkeiten wie beispielsweise einem Keller befanden haben. Erst wenn der Täter ein Hindernis überwinden musste, um den Diebstahl begehen zu können, zahlt die Versicherung. Bei Fahrrädern kommt es auf die konkrete Versicherungspolice an – manche Versicherungen bieten eine zusätzliche Versicherungsleistung an, wenn das Fahrrad abgeschlossen abgestellt wurde. Auch der Versicherungsschutz in gemeinschaftlich genutzten Keller- oder Waschräumen ist nicht einheitlich geregelt.

 

In diesen Fällen zahlt die Versicherung

 

Werden Gegenstände des Hausrats durch Ereignisse, die im Vorfeld klar definiert sind, gestohlen oder beschädigt, zahlt die Versicherung. Zu den möglichen Ereignissen zählen:

 

- Naturereignisse wie Hagel oder Sturm

- Austritt von Leitungswasser

- Vandalismus oder Einbruchdiebstahl

- Implosion, Explosion, Blitzschlag, Brand

 

Die Gegenstände eines Hausrates

 

Beispielsweise zählen Kleidung, Haushaltsgeräte und -gegenstände sowie Möbel zu einem Hausrat. Auch Dinge, die geliehen sind, unterliegen dem Schutz der Hausratversicherung. Falls die Küche oder das k" target="_self" onmouseout="hideEntry()" onmouseover="showEntry('3025',this);return false" href="index.php?id=3025">Laminat in einer Wohnung selbst angeschafft und eingebaut wurde, zählen auch diese zum Hausrat.

 

Markisen oder Antennen, die für den privaten Bereich genutzt werden, werden außerdem durch die Versicherung abgedeckt. Ob auch Möbel im Garten abgesichert sind, hängt von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

 

Falls es zu einem Schaden kommt, wird durch die Versicherung der Schaden zum Neuwert ersetzt. Das bedeutet, dass auch für eine fünf Jahre alte Couch der Neupreis erstattet wird. Wertsachen werden in der Regel allerdings von der Hausratversicherung nur bis zu einer festgelegten Obergrenze erstattet. Diese beträgt häufig zwischen 20 und 25 Prozent der gesamten Versicherungssumme.

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