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Die eigenen vier Wände rundum absichern

Bauherren sollten sich von Anfang an rundum absichern. (Bild: www.ergodirekt.de)

Das Eigenheim ist ein Traum, den viele Menschen sich im Laufe ihres Lebens einmal erfüllen möchten. Wer dabei ganz auf individuelle Wünsche setzt und den Bau der eigenen vier Wände selbst in die Hand nimmt, übernimmt damit eine große Verantwortung.

Eine ausführliche Planung und viele Überlegungen sind notwendig, um den Hausbau von Anfang an auf ein sicheres Fundament zu stellen.

 

Für angehende Bauherren und spätere Eigenheimbesitzer ist es auch wichtig, den Versicherungsschutz frühzeitig aufzustocken, um auf alle Eventualitäten während des Hausbaus und im späteren Leben vorbereitet zu sein. Diese acht Versicherungen sollte jeder Bauherr vor dem Start des Hausbaus abschließen. Zusätzlich sollte sich jeder beraten lassen, welche Versicherungen er in seiner aktuellen Lebenssituation haben sollte, denn man ist ja nicht nur Bauherr allein. Wer dazu nicht erst zu einem Versicherungsberater gehen möchte kann sich unter anderem bei den Versicherungen selbst schlau machen. Ein Beispiel hierfür ist der Ratgeber zur Lebenssituation von Ergodirekt.de.

 

1.    Die Bauherrenhaftpflicht – Der Rundumschutz für den Bauherren

 

Als Bauherr hat man zwar meist eine recht genaue Vorstellung davon, wie das Eigenheim später einmal aussehen soll, ist aber in den meisten Belangen rund um die Planung und den Bau naturgemäß eher unbedarft. Die Bauherrenhaftpflicht bietet deshalb einen sinnvollen Schutz gegenüber Dritten, die einen Schaden geltend machen möchten, der auf der Baustelle oder durch unbefugtes Betreten entstanden ist. Ohne eine Bauherrenhaftpflicht kann es beispielsweise teuer werden, wenn spielende Kinder die Baustelle unerlaubt betreten und sich auf dem Gelände der Baustelle verletzen.

 

Bei der Bauherrenhaftpflicht wird grundsätzlich zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen unterschieden. Beide Arten des Schadenersatzanspruches sind in der Regel durch eine Bauherrenhaftpflicht abgesichert. Erhebt ein Dritter also einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Bauherren, der aus rechtlicher Sicht unberechtigt ist, leistet die Bauherrenhaftpflicht auch im Falle eines Gerichtsprozesses.

Auch private Helfer müssen abgesichert werden. (Bild: commons.wikimedia.org © Fullwood Wohnblockhaus LK Fertigbau GmbH (CC BY-SA 3.0 DE)

2.    Die Bauhelferunfallversicherung – Gegen Hals- und Beinbruch

 

Wer den Hausbau in Eigenregie durchführt, darf sich häufig über emsige Hilfe aus der Familie oder dem Freundeskreis freuen. Oft packen auch alte und neue Nachbarn gerne mit an, wenn es um einfachere Arbeiten am Bau geht. Ein Bauherr muss alle privaten Helfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) anmelden. Nicht immer geht die freundliche Nachbarschaftshilfe aber ganz unfallfrei über die Bühne. Die Bau-Berufsgenossenschaft sichert private Helfer in einem gewissen Umfang gegen Unfälle auf der Baustelle ab. Doch nicht immer ist die BauBG in der Leistungspflicht. Eine Bauhelferunfallversicherung schützt alle fleißigen Helfer sowie den Bauherren und seine Familie deshalb zusätzlich vor Unfallschäden, die im Rahmen der Baumaßnahmen auftreten. Sollte es auf der Baustelle also doch einmal zu einem Unfall kommen, in den ein privater Helfer verwickelt ist, kommt die Bauhelferunfallversicherung im Rahmen einer Kapitalleistung für den entstandenen Schaden auf.

 

 

3.   Die Bauleistungsversicherung – Über Stock und Stein

 

Eine weitere praktische Versicherung für Bauherren ist die so genannte Bauleistungsversicherung. Sie deckt Schäden ab, die an erbrachten Bauleistungen oder dem Baumaterial entstehen. Abgesichert sind allerdings nur unvorhergesehen Schäden, mit denen weder der Bauherr noch ein beauftragtes Subunternehmen oder dessen Fachangestellte im Laufe des Bauvorhabens nicht rechnen konnte. Diese Schäden umfassen

  • Materialfehler oder Konstruktionsfehler, die durch Fahrlässigkeit des Subunternehmers aufgetreten sind

  • Vandalismus durch Dritte

  • Schädigungen durch Einfluss der Elemente, die unter höhere Gewalt fallen, darunter auch Sturm-, Flut- oder Regenschäden

  • Diebstahl von Bauteilen oder Gegenständen, die bereits fest mit dem Gebäude verbunden waren und

  • Glasbruch, solange das Haus noch nicht vollständig fertiggestellt ist


Die Gebäudeversicherung schützt das Haupthaus und angrenzende Nebengebäude. (Bild: commons.wikimedia.org © Andreas Koll (CC BY-SA 2.0 DE) )

4.    Die Rohbau-Feuerversicherung – Falls es einmal heiß werden sollte

 

Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenheim getan. Umso größer ist die Katastrophe für den Bauherren, wenn auf der Baustelle unerwartet ein Feuer ausbricht und vom fertigen Rohbau nur noch eine Bauruine übrig bleibt. Es ist möglich, die Rohbau-Feuerversicherung bereits in die Gebäudeversicherung für das fertige Haus zu integrieren. Meist ist eine solche Erweiterung der Versicherungsleistungen ohne Aufpreis möglich. Dazu ist es allerdings wichtig, die Gebäudeversicherung im Vorfeld mit Bedacht zu wählen und den Versicherer auf die Integration einer Feuerversicherung für den Rohbau aufmerksam zu machen. Während die Rohbau-Feuerversicherung bereits während des gesamten Bauvorganges aktiv ist, tritt die dazugehörige Gebäudeversicherung erst mit dem Einzug in das fertige Haus in Kraft.

 

Ohne eine explizite Rohbau-Feuerversicherung wird so manches Bauvorhaben übrigens bereits im Keim erstickt, denn die meisten Banken verlangen heute den Nachweis einer entsprechenden Versicherung, bevor sie einen Baukredit gewähren.

 

5.    Die Gebäudeversicherung – Sicherer Schutz ein Leben lang

 

Endlich ist es geschafft und das Eigenheim steht. Vor dem Einzug sollten stolze Bauherren allerdings unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen. Die Gebäudeversicherung schützt das Wohnhaus aber auch angrenzende Gebäude wie zum Beispiel eine Garage oder ein Gartenhäuschen gegen Feuerschaden sowie gegen Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel. Weitere Elementarschäden wie zum Beispiel durch Fluten können in der Regel gegen Aufpreis mitversichert werden.

 

Die Versicherungsprämie und die Deckungssumme richten sich normalerweise nach dem Wert des Hauses. Es empfiehlt sich also das Gebäude von einem Fachmann schätzen zu lassen, um eine Unterversicherung im Ernstfall zu vermeiden. Sollte das Gebäude zu gering versichert sein, leistet der Versicherer im Regelfall nur anteilig, sollte es zu einem Versicherungsfall kommen.

Bei Einbruch und Diebstahl zahlt die Hausratversicherung. (Bild: flickr.com © ABUS Security Tech Germany (CC BY-ND 2.0))

6.    Die Hausratversicherung – Damit auch das Innere gut geschützt ist

 

Nicht nur das Haus an sich liegt Eigenheimbesitzern am Herzen. Auch das Innenleben will im Alltag gut geschützt sein. Gegen Schäden durch Brand, Leitungswasser, Blitzschlag, Diebstahl oder Vandalismus schützt eine gute Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall ersetzt sie die beschädigten oder gestohlenen Wertgegenstände. Auch bei der Hausratversicherung ist es wichtig, die Deckungssumme gleich beim Abschluss in angemessener Höhe festzusetzen. Wurde der versicherte Gesamtwert zu niedrig angesetzt, leistet die Hausratversicherung im Versicherungsfall möglicherweise nur anteilig, ähnlich wie die Gebäudeversicherung.

 

Auch im Falle eines Unfalls Dritter, der sich auf dem eigenen Grundstück oder auf einem Zufahrtsweg ereignet, beispielsweise weil der Gehweg vor dem eigenen Grundstück bei Schnee und Glatteis nicht ordnungsgemäß geräumt wurde, tritt die Haftpflichtversicherung ein. Diese private Versicherung ist also für jeden Hausbesitzer ein wichtiger Wegbegleiter.

 

Bei Einbruch und Diebstahl zahlt die Hausratversicherung.

 

7.    Die Rechtschutzversicherung – Sicher ist sicher

 

Für Hausbesitzer gibt es zahlreiche Auslöser, die zu einem Rechtsstreit führen können. Der Streit mit dem Nachbarn über bauliche Veränderungen, Auseinandersetzungen mit einem Untermieter oder ein Rechtsstreit aufgrund von nicht geräumten Gehwegen oder nicht ordnungsgemäß beschnittenen Hecken – So mancher kleine Anlass landet im Eifer des Gefechtes rasch vor Gericht. Eine Rechtschutzversicherung trägt im Ernstfall die Anwalts- und Gerichtskosten und begleitet den Versicherten bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreites. Nicht immer ist Immobilienrecht von Anfang an in einer Rechtschutzversicherung inbegriffen. Es empfiehlt sich deshalb den Versicherer beim Abschluss der Versicherung gesondert darauf anzusprechen.

 

8.    Die Restschuldversicherung - Ein wertvoller Schutz für die Angehörigen

 

Die wenigsten Bauvorhaben lassen sich heute ohne die Aufnahme eines mehr oder weniger umfangreichen Baukredites realisieren. Meist verfügen diese Kredite über eine Laufzeit von vielen Jahren und begleiten Eigenheimbesitzer durch einen Großteil ihres Lebens. Was geschieht aber, wenn der Kreditnehmer unerwartet verstirbt, bevor er die Gesamtschuld tilgen konnte? In diesem Falle wendet sich die Bank mit ihrer Restforderung an die Angehörigen. Mit einer Restschuldversicherung können Hausbesitzer diesem Risiko vorbeugen und somit ihre Hinterbliebenen im Ernstfall absichern. Die Restschuldversicherung übernimmt die ausstehende Kreditsumme im Falle des vorzeitigen Ablebens des Versicherten. Beim Abschluss einer Restschuldversicherung sollten Eigenheimbesitzer darauf achten, dass der Tarif sich der jeweiligen Restschuld flexibel anpasst. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme mit dem Abtrag des Kredites sinkt und so immer der Restwert des Kredites versichert ist.

 

Ein Bauvorhaben bringt eine große Verantwortung mit sich und erfordert eingehende Planungen. Mit den richtigen Versicherungen können sich Bauherren zuverlässig gegen alle Eventualitäten vor, während und nach der Bauphase absichern. Kostenlose Tarifrechner im Internet wie zum Beispiel unter finanztipp.de machen den Vergleich kinderleicht und ermitteln mit wenigen Klicks den idealen Versicherungsschutz für Haus und Inventar.

 

 

bauen. wohnen. leben.  www.homesolute.com

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