Gefahrenquelle Haus
Laut Gesetz haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zugefügt hat, mit seinem Einkommen und Vermögen in unbegrenzter Höhe. Ein Hausbesitzer ist unter anderem verantwortlich für die Sicherung der Verkehrswege, also aller Wege im und um das Haus. Kommt ein Mieter oder Passant im Haus oder auf dem Grundstück zu Schaden, kann es teuer werden: Neben Krankenhauskosten und Verdienstausfall muss der Hausbesitzer – je nach Verletzung – womöglich auch eine lebenslange Rente für den Geschädigten bezahlen.
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Vor solchen Ansprüchen schützt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie prüft, ob der Versicherte Schadenersatz zahlen muss. Sind die Ansprüche berechtigt, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es nötig ist, sogar vor Gericht. In so einem Fall übernimmt sie auch sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Alternative: Privathaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für Eigentümer, die ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder ein leer stehendes Grundstück besitzen. Bewohnen sie ihr Haus selbst, reicht eine Privathaftpflichtversicherung. Bei der Auswahl des richtigen Angebots ist nicht nur der Preis wichtig, sondern auch die Leistung: Je höher die Deckungssumme, desto besser.
Bild: ARAG
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