Graffiti auf der Hauswand
Kaum ist eine Gebäudefassade von Graffiti-Schmierereien befreit und frisch
gestrichen, prangen meist bereits nach wenigen Stunden neue Schriftzeichen
an der Wand. Auf den Eigentümer kommen erneut Ärger und Kosten zu.
Jährlich entstehen in der Bundesrepublik durch ?Spraykunst? Schäden in
dreistelliger Millionenhöhe. Der größte Teil fällt auf öffentliche Verkehrsmittel,
aber auch öffentliche und private Immobilienbesitzer haben die hohen Kosten
der Beseitigung zu tragen.
Wie ist die Rechtslage?
Bisher ist die strafrechtliche Verfolgung der Graffiti-Sprüher problematisch. Dies
liegt vor allen Dingen daran, dass es sich in den meisten Fällen nicht um
Sachbeschädigungen (§ 303 Strafgesetzbuch) handelt. In diesem Fall muss
eine ?Beschädigung oder Zerstörung? der Sache vorliegen. Die Juristen
streiten, ob auch das Bemalen bzw. Besprühen von Wänden hierunter fällt.
Denn wenn die Fassade von der Farbe befreit werden kann, ist sie im
Rechtssinn nicht beschädigt, sondern ?nur? verunstaltet worden und dies fällt
nicht bzw. noch nicht unter den Tatbestand der Sachbeschädigung.
Eine im Dezember 2002 beschlossene Gesetzesinitiative des Bundesrates
kann weitere Abhilfe schaffen. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll im
Bundestag eingebracht werden. Allerdings scheiterten hier bereits frühere
Versuche, eine Änderung des Strafgesetzbuches herbeizuführen.
Wie kann das Eigentum geschützt werden?
Rüdiger Buyten, Volljurist und Vorstandsmitglied der Grundeigentümer-
Versicherung aus Hamburg, meint zu den geplanten Gesetzesänderungen:
?Härtere Strafen alleine schützen das Eigentum nicht nachhaltig, da der
abschreckende Charakter von strafrechtlichen Sanktionen begrenzt ist, wie die
Erfahrungen aus anderen Bereichen zeigen. Deshalb halte ich sehr viel von
vorbeugenden Maßnahmen. Häuserfassaden können beispielsweise mit
Graffit-abweisenden Farben gestrichen werden. Außerdem sollten
Schmierereien an den Wänden sofort entfernt werden. Andere Sprayer werden
dann nicht animiert, ihre Künste zu verewigen. Darüber hinaus könnte bereits
jetzt besser gegen die Sprayer vorgegangen werden, wenn die bestehenden
polizeilichen Möglichkeiten mehr ausgeschöpft würden.?
Die Grundeigentümer-Versicherung beteiligt sich übrigens seit Jahren an
Aktionen zur finanzieller Unterstützung der Hausbesitzer im Kampf gegen die
Verunzierung der Wände. Sie leistet damit auch einen Beitrag zum präventiven
Schutz vor Graffitti-Schmierereien.
Was sagen die Gerichte?
Im Falle einer verunstalteten Fassade, ist der Hauseigentümer verpflichtet die
Graffiti zu entfernen, so das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil (Az. 19 A
191/99). In der Begründung hieß es, dass der Eigentümer grundsätzlich für den
ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstücks sorgen muss.
Auch Mietverhältnisse können unter Graffiti leiden. Das Amtsgericht Leipzig
(Az. 49 C 5267/00) hatte zu entscheiden, ob eine Mieterin den Mietzins
mindern kann, wenn die besagten Schmierereien die Hauswand zieren. Laut
Urteil liegt kein Mietmangel vor. Der vertragsgemäße Gebrauch wird nicht
beeinträchtigt. Ob dies auch bei Luxusimmobilien der Fall ist, ließ der Richter
allerdings offen.
Gibt es finanziellen Schutz?
Um sich vor ständig wiederkehrenden Reinigungskosten abzusichern, sollte
jeder Immobilieneigentümer darauf achten, dass seine
Wohngebäudeversicherung auch Graffitischäden mit abdeckt. Die
Grundeigentümer-Versicherung bietet beispielsweise eine entsprechende
Ergänzung für ihre Bedingungen an. Mitversichert sind Schäden zu einem
Prozent der Versicherungssumme, bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro
pro Schadenfall. Vorprogrammierter Ärger kann also reduziert werden.
Bild: Gev
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