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Schadensbegrenzung vor dem Unwetter

Experten raten, das Haus schon vor einem Unwetter bestmöglich zu sichern und den Versicherungsschutz den Wetterrisiken anzupassen.

Der Orkan „Kyrill“ richtete im Januar 2007 in nur wenigen Stunden mehrere Milliarden Euro Schaden an. Das Orkantief „Emma“ hinterließ Ende Februar 2008 in vielen Regionen seine Spuren. Allzu deutlich hat sich gezeigt, dass Wetterextreme keine Ausnahme mehr sind. Wenn schon das Wetter nicht geändert werden kann, sollte man wenigstens die Gebäude den veränderten Wetterbedingungen anpassen. Hier ist Vorsorge gefragt. Dazu gehört es, den Außenbereich des Hauses, wie beispielsweise Fensterläden, Rollläden oder Pergolen, regelmäßig zu überprüfen und sich durch ausreichenden Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen möglicher Schäden zu schützen.

 

Regelmäßige Inspektionen

 

Bei der regelmäßigen Inspektion des Hauses ist es besonders wichtig, auch das Dach zu kontrollieren. Regenrinnen, die frei von Schmutz und Moos sind, werden auch mit einem erhöhten Wasseraufkommen fertig. Gut befestigte Schneeschutz-, Begehungs- und Dachrinnensysteme sorgen dafür, dass sich Metallteile nicht so leicht lösen und weiteren Schaden anrichten können. In den meisten Fällen entsteht ein Sturmschaden am Dach durch Windsog. Besonders gefährdet sind hierbei der Ortgang als seitlicher Abschluss der Dachfläche am senkrecht stehenden Giebel, sowie der First – ganz oben auf dem Dach – und die Traufe als unterer Dachabschluss. Abhilfe lässt sich dadurch schaffen, dass man die Ziegel in diesen Randbereichen verschraubt, wie das etwa für den Ortgang bereits seit Jahren vorgeschrieben ist. Auch eine Verklammerung der Ziegel in den angrenzenden Bereichen kann Sturmschäden vorbeugen.

Gartenzubehör befestigen

 

Bei einem Unwetter kann es auch durch Nachlässigkeit zu Schäden kommen: Gartengeräte wie Gießkannen, Pflanzgeräte oder Blumengefäße können sich durch orkanartige Böen in gefährliche Geschosse verwandeln und Fensterscheiben durchschlagen oder Fassaden und Rollläden beschädigen. Abdeckplanen, Plastikbahnen oder Rankgitter sollten so vertäut werden, dass sie sich bei einem Sturm nicht lösen können. Auch leere Mülltonnen können bei starken Böen gefährlich werden. Deshalb sollten auch sie befestigt werden. Der Fachhandel bietet dafür unter dem Sammelbegriff „Einhausungen“ verschiedene Unterstellmöglichkeiten bis hin zu begrünten Abstellhäuschen.

 

Versicherungsschutz muss sein

 

Sicherheit vom Fundament bis zum Giebel bietet die Wohngebäudeversicherung. Sie sichert im Allgemeinen ab, was Sturm und Hagel sowie Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung an den eigenen vier Wänden an Schäden verursachen können. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus auch bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Leitungswasser. In der Regel sind neben dem Wohngebäude unter anderem auch Gartenhäuser, Geräteschuppen und Carports mitversichert. Besonders wichtig ist es, den Wert des Hauses festzulegen. Da die Baukosten steigen, empfiehlt es sich, eine „gleitende Neuwertversicherung“ zu wählen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Wiederherstellung des Hauses gesichert ist. Zu beachten ist, dass Wertveränderungen des Gebäudes durch An- oder Umbauten der Versicherung unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Das gilt zum Beispiel auch für nachträglich installierte Solarthermie- und Photovoltaikanlagen, sofern diese nicht über eine Spezialversicherung gegen die genannten Gefahren versichert sind. Schäden, die Dritten aus dem Besitz und dem Betreiben einer Photovoltaikanlage entstehen, sollten über eine Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Je nach Einzelfall kann diese Betreiber-Haftpflicht über eine Privat-Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Ansonsten ist eine separate Betreiber-Haftpflichtversicherung notwendig.

 

Den Hausrat versichern

 

Hauseigentümer sollten zudem eine Hausratversicherung haben. Sie ersetzt in der Regel bei Schäden durch Sturm und Hagel sowie durch Elementarereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmung beschädigte oder entwendete Gegenstände. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen, Geschirr, Elektrogeräte, Bekleidung, Bücher und Wertgegenstände. Versichert sind außerdem auch Schäden durch Brand, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist es wichtig, vom Neuwert der Gegenstände auszugehen. Damit ist garantiert, dass im Schadensfall die Neuanschaffung gleichwertiger Dinge gewährleistet ist.

 

Haftpflicht gegenüber Dritten

 

Neben dem Schutz von Gebäude und Hausrat gehört zum Versicherungsschutz für Inhaber von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Einfamilienhäusern auch eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Dies kann sich schnell auszahlen, wenn sich beispielsweise bei einem Sturm Dachziegel lösen, vom Dach fallen und dabei geparkte Autos beschädigen. Bei Inhabern von selbstbewohnten Einfamilienhäusern und Wohnungen reicht eine Privat-Haftpflichtversicherung aus. Die Vermietung von Eigentumswohnungen kann üblicherweise über den Einschluss in einer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

 

Wertvolle Tipps – kompakt

 

-     Blitzschutzanlage installieren

 

-     Markisen bei Sturmwarnung einklappen

 

-     Unzureichend befestigte Gegenstände im Garten sichern, da sie bei Unwettern schnell zu unkontrollierbaren Geschossen werden können 

 

-     Alle beweglichen Teile rund um das Haus nach dem Benutzen sofort gut verstauen Terrassenüberdachung und Pergolen auf eventuell gelockerte Teile prüfen

 

-     Bei Hagel: Im Haus Türen, Fenster, Rollläden und Fensterläden schließen und sich von Öffnungen wie etwa Dachluken fernhalten

 

-     Verschiedene Internetportale weisen auf Extremwettersituationen hin. Dort können Früh- und Vorwarninformationen, sogar landkreisbezogen, abgerufen werden

 

Bild: Württembergische Versicherung

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