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Unwetterschäden richtig versichern

Wer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, muss im Schadensfall - zum Beispiel bei Hochwasser - unverzüglich handeln. (Bild: homesolute.com)

In den letzten Jahren haben Schäden durch Unwetter deutlich zugenommen. Nach dem Jahrhunderthochwasser 2002 gab es 2010 und 2013 in vielen Regionen erneut starke Überschwemmungen. Im Winter kommt es zunehmend zu tonnenschweren Schneelasten auf den Hausdächern. Orkanartige Stürme richten immer wieder schwere Verwüstungen an.

Obwohl durch solche Schäden vielfach die Existenz der Betroffenen stark gefährdet ist, haben nur wenige Menschen ihr Hab und Gut ausreichend gegen Unwetterrisiken versichert. Einzige Ausnahme ist die KASKO-Versicherung für das Auto. Sie kommt für Sturm- und Hagelschäden ebenso auf, wie bei Schäden bei Überschwemmung und manchmal auch bei Lawinen. Der Fahrzeughalter muss im Schadensfall lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.

 

Optimaler Versicherungsschutz gegen Unwetter

 

Ein weitaus höherer Schaden kann jedoch an Haus oder Wohnung entstehen. Zumeist sind diese jedoch über eine Wohngebäudeversicherung nur gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden versichert. Wichtig ist es deshalb, diesen Schutz um die Elementarschadenversicherung zu ergänzen. Zu den versicherten Gefahren gehören neben Überschwemmung und Hochwasser auch der Schneedruck und Lawinen, Erdrutsche oder Erdfälle, Erdbeben und sogar Vulkanausbrüche. Hingegen ist das Rückstaurisiko nicht immer automatisch in der Police eingeschlossen. Dieses entsteht vor allem bei Starkregen, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr vollständig aufnehmen kann. Es ist empfehlenswert, auch auf den Einschluss solcher Schäden zu achten. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung richten sich nach dem Risiko. Schätzen die Versicherer ihr Risiko, zahlen zu müssen, eher gering ein, kalkulieren sie oft nur eine moderate Zusatzprämie zur Wohngebäudeversicherung.

 

Die Einstufung in Gefährdungsklassen

 

Da für die Versicherer keine Abschlusspflicht für eine Elementarschadenversicherung besteht, kann es mitunter schwierig sein, einen adäquaten Schutz zu bekommen. Für Häuser in gefährdeteren Regionen kann unter Umständen ein hoher Prämienaufschlag anfallen bzw. Häuser in risikoreichen Lagen können auch überhaupt nicht versicherbar sein. Dies trifft häufig in Überschwemmungsgebieten zu. Das Risiko hinsichtlich Überschwemmung und Hochwasser ermitteln die Versicherungsgesellschaften nach einem Zonierungssystem. Darin ist die gesamte Fläche der Bundesrepublik Deutschland an Hand von Überschwemmungsdaten in verschiedene Zonen eingeteilt. Von Gefährdungsklasse 3 ist die Rede, wenn nach dieser Statistik einmal in 10 bis 50 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hier muss der Haus- oder Wohnungsbesitzer mit einem Prämienaufschlägen rechnen.

 

Wer statistisch gesehen das Risiko trägt, häufiger als ein Mal in zehn Jahren ein Hochwasser zu erleben, wird in Gefährdungsklasse 4 eingestuft. Hier ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, überhaupt eine Elementarschadenversicherung zu bekommen. Zusätzlich zu den vier Gefährdungsklassen gibt es noch so genannte Bachzonen. Dabei handelt es sich um Zonen, die sich jeweils 100 Metern entlang von kleinen Fließgewässern befinden. Liegt ein Haus in dieser Zone, wird diese Information im Zonierungssystem ergänzend ausgewiesen.

 

Andere Risiken wie Schneelasten, Lawinen oder Erdrutsche in diesem System zwar nicht dargestellt. Dennoch prüfen die Versicherer vor Annahme eines Antrages gerade in Gebirgsregionen und typischen Schneefallgebieten die Situation ab.

 

Was macht man im Schadensfall?

 

Wer Elementarschäden versichert hat, muss im Schadenfall unverzüglich handeln. Zum einen ist der Schaden schnellstmöglich anzuzeigen, zum anderen besteht eine Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet, dass Betroffene alles in die Wege leiten müssen, damit sich der Schaden nicht weiter vergrößert. Wichtig ist auch die Dokumentation des Schadens mit aussagekräftigen Fotos. Letztlich zahlt der Versicherer dann notwendigen Reparaturkosten. Auch Folgekosten, wie etwa Mietausfälle bei vorübergehender Unbewohnbarkeit des Objekts, werden in der Regel übernommen. Wird das Haus ganz oder teilweise weggerissen, werden die Kosten für den Bau einer neuen, gleichwertigen Immobilie getragen. Notwendige Abbruch- und Beseitigungskosten sind ebenfalls mitversichert.

 

Bei einem Totalschaden am Haus ist in der Regel auch der Hausrat betroffen. Die typische Hausratversicherung zahlt jedoch nur für Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel. Wer seinen Hausrat auch vor Hochwasser- oder Lawinenschäden absichern will, muss eine weitere Zusatzvereinbarung über den Elementarschadenschutz abschließen. Viele Hauseigentümer haben auf ihrem Grundstück einen Heizöltank stehen. Durch Hochwasser kann dieser beschädigt oder gar weggespült werden. Tritt Öl aus dem Tank aus, haftet der Eigentümer für die dadurch entstandenen Umweltschäden. Deshalb ist es ratsam, zusätzlich eine Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung abschließen.

 

Unabhängig von der finanziellen Vorsorge durch den richtigen Versicherungsschutz, sollten Haus- und Wohnungseigentümer hinsichtlich der Elementargefahren auch bau- und anlagentechnische Schutzmaßnahmen ergreifen. Sachverständige bieten vor allem in Gefahrengebieten spezielle Risikoberatungen an und entwickeln beim Neubau sowie Bestandsgebäuden geeignete Maßnahmen – sei es für Hochwasser, Sturm oder Schneelasten.

 

 

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