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Versicherung: Meldepflicht des Bauherrn

Oft werden die Unfallgefahren im Eigenbau unterschätzt. Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen.

Diese gelten unabhängig auch dann, wenn mithelfende Personen unentgeltlich arbeiten oder nicht. Sind alle Helfer zusammen weniger als 40 Stunden beschäftigt, besteht eine Meldepflicht bei der Unfallkasse der öffentlichen Hand. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind nur freund- und verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen sowie unternehmerähnliche Tätigkeiten. Ob solche Ausnahmetatbestände vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden, da die Definitionen in den gesetzlichen Vorschriften nicht eindeutig sind. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.

 

Minimierung der Kosten und Risiken

 

Meldungen der helfenden Personen können bei der BG Bau vorgenommen werden. Wenn ein Arbeitsunfall eingetreten ist, übernimmt die BG BAU für versicherte Beschäftigte die Kosten für die Heilbehandlung, Verletztengeld, Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und gegebenenfalls Renten. Bei tödlichen Arbeitsunfällen erbringt sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Leistungen an Hinterbliebene. Durch die Meldung der Helfer an die BG BAU vermeiden private Bauherren Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 Euro und mögliche Schadensersatzforderungen. Auch vermeiden die Bauherren teure Regressverfahren, die die BG einleiten kann, wenn nicht gemeldete Helfer einen Unfall erleiden.

 

Unfallgefahr auf jeder Baustelle

 

Oft werden die Unfallgefahren im Eigenbau unterschätzt. Auf jeder Baustelle lauern Gefahren: Nässe auf Baugerüsten, provisorische Treppen, Baugruben. Das gilt auch bei privaten Bauvorhaben. Dort geschehen jedes Jahr mehrere hundert Unfälle und manche enden tödlich. Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen. So haben sie zum Beispiel Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitzustellen und müssen sich um den Brandschutz und Maßnahmen zur Ersten Hilfe kümmern.

 

Bild: BG Bau

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