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Was tun bei Sturmschäden?

Die Wohngebäudeversicherung greift in der Regel auch bei Folgeschäden, die beispielsweise durch eindringendes Regenwasser infolge eines Dachschadens entstehen können. (Bild: homesolute.com)

Wenn Stürme heranbrausen, drohen erhebliche Schäden. Für die Betroffenen steht dann die reibungslose Schadensabwicklung im Vordergrund.

Zersprungene Scheiben, abgedeckte Dächer und verwüstete Gärten - die Schadensbilanz nach gewaltigen Stürmen kann schon nach wenigen Minuten immens hoch ausfallen. Für Betroffene stellt sich dann die wichtige Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt und wie sie am besten vorgehen sollten.

 

Wer zahlt was?

 

Für Sturmschäden unmittelbar am Haus, wie abgedeckte Dächer oder zersplitterte Fenster, kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf, die die meisten Hausbesitzer heutzutage abgeschlossen haben. Diese umfasst auch Folgeschäden, die beispielsweise durch eindringendes Regenwasser infolge eines Dachschadens entstehen können. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region. In traditionell sturmgefährdeten Gebieten ist die Versicherung häufig teurer.

 

Sind dagegen Schäden an Möbeln oder anderen Haushaltsgegenständen zu verzeichnen, greift - falls vorhanden - die Hausratsversicherung. Bis zu einer bestimmten Summe sind dabei auch außen am Haus angebrachte Satellitenschüsseln, Antennen oder Markisen mitversichert. Wichtig: Um größere Schäden zu vermeiden, müssen notdürftige Reparaturen so schnell wie möglich durchgeführt werden. Hier gilt die sogenannte Schadensminimierungspflicht, das bedeutet, dass Löcher im Hausdach infolge eines Sturmes unverzüglich abgedichtet werden müssen, damit bei Regen nicht auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird. 

Grundsätzlich gilt es, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden, am besten schriftlich per Einschreiben. (Bild: homesolute.com)

Was tun im Schadensfall?

 

In jedem Fall empfiehlt es sich, eine detaillierte Liste über alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände anzufertigen. Als wichtiges Beweismittel kann neben Film- oder Fotoaufnahmen auch eine protokollierte Zeugenaussage beispielsweise des Nachbarn dienen. Falls noch vorhanden, sollten auch die dazugehörigen Rechnungen der betroffenen Gegenstände beigefügt werden.

 

Grundsätzlich gilt es, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden, am besten schriftlich per Einschreiben. Sind die Unterlagen erst einmal bei der Versicherung, sollte es nicht länger als einen Monat dauern, bis zumindest eine Abschlagzahlung geleistet wird.

 

Um auch für künftige Wetterkapriolen ausreichend gerüstet zu sein, sollten Hauseigentümer wie Mieter ihre Versicherungspolicen genau überprüfen, vor allem hinsichtlich der Versicherungssumme. Unterversicherte erhalten im Schadensfall möglicherweise ansonsten nicht genügend Geld für die Reparatur des Schadens. 

 


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