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Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr. Darin werden Umfang sowie Vergütung der Architektenleistungen festgelegt. Grundlage ist die so genannte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die je nach Gebäudeart und Schwierigkeit des Objektes die Höhe des Architektenhonorars festlegt. Wichtig sind genaue Vereinbarungen über den Leistungsumfang. Standardisierte Vertragsformulare helfen bei der Festlegung der Inhalte. Der Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Die Schriftform ist jedoch zu empfehlen.

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