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Auflassung

Unter einer Auflassung versteht man die Einigung zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Erwerber eines Grundstücks. Die Auflassung stellt fest, dass das Grundstück den Besitzer wechselt. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Der Erwerb des Grundstücks ist mit der Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch abgeschlossen. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

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