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Autoleasing

 

Das Autoleasing basiert darauf, dass ein Fahrzeug-Hersteller einem Nutzer ein Fahrzeug für einen vorher definierten Zeitraum überlässt. Als Leasinggegenstand kommen sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge infrage. Beim Leasing werden der Hersteller als Leasinggeber und der Nutzer als Leasingnehmer bezeichnet. Als Bedingungen gelten in aller Regel, dass der Leasingnehmer für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abschließt und dieses in regelmäßigen Abständen warten muss. Auch muss der Vertrag erfüllt werden, denn ein Kündigungsrecht seitens des Leasingnehmers ist nicht vorgesehen. Das vom Leasingnehmer zu zahlende Nutzungsentgelt wird als Leasingrate bezeichnet.

 

Zu Beginn des Leasingvertrages wird oft eine Einmalzahlung vereinbart, um die Höhe der Leasingrate zu verringern. Die Leasingrate kann auch durch die Laufzeit des Vertrages und den vereinbarten Restwert beeinflusst werden. Der Restwert wird bei Vertragsbeginn ausgehandelt und drückt aus, zu welchem Betrag der Leasingnehmer mit Auslaufen des Leasingvertrages das Fahrzeug übernehmen kann. Alternativ kann das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgegeben werden.

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