Werbung

BAföG

 

Beim Bundesausbildungsförderungsgesetz, was kurzerhand als BAföG bezeichnet wird, handelt es sich um eine staatliche Hilfe, mit der Schüler und Studenten seit 1971 den Besuch von Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, Universitäten, Akademien und Schulen des zweiten Bildungsweges finanzieren können. Anspruch auf die Förderung haben alle Schüler ab der zehnten Klasse einer allgemeinbildenden Schule und Besucher der oben genannten Einrichtungen, wenn das persönliche Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und deren Vermögen eine bestimmte Summe nicht übersteigt.

 

Momentan erhalten Studierende BAföG von höchstens 597 Euro monatlich plus einem Zuschuss in Höhe von 73 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Dauer der Förderung ist auf die Regelstudienzeit beschränkt und der Beginn des Studiums muss vor dem Erreichen des 30. Lebensjahres liegen. 50 Prozent des BAföG  werden bis zur maximalen Höhe von 10.000 Euro als zinsloses Darlehen gewährt, was einkommensabhängig nach dem Ende der Ausbildung zurückgeführt wird. Die andere Hälfte gilt als Zuschuss.

tipps der redaktion


    Werbung