Werbung

Bauhelfer-Unfallversicherung

Freiwillige Helfer, wie Freunde, Verwandte und Bekannte, müssen bei der Bauberufsgenossenschaft angemeldet werden. Unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Die "ungelernten Kräfte" sind gesetzlich Unfall versichert. Der Bauherr kann eine private Bauhelfer- Unfallversicherung abschließen. Hiermit sind der Bauherr und alle freiwilligen Helfer geschützt.

tipps der redaktion


    Werbung