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Baulast

Die Baulast ist eine öffentlich rechtliche Last, die sich aus einer freiwilligen Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ergibt.

Fall 1 Grundstücks-Befahrung: Ein Grundstückseigentümer duldet, dass sein Nachbar sein Grundstück zur Durchfahrt zu seinem eigenen Grundstück nutzt. Dazu gibt der Eigentümer eine entsprechende Erklärung gegenüber der Baubehörde ab, die ins Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Für den Käufer eines Grundstücks kann dies eine Bebauungseinschränkung zur Folge haben.

Fall 2 Abstandsfläche: Abstandsflächen des Nachbarn werden auf das eigene Grundstück übertragen. Damit kann dieser seine Baupläne verwirklichen. Hat der Voreigentümer des Grundstücks eine Baulast eintragen lassen, muss der Neueigentümer nicht nur die eigene Abstandsfläche einhalten, sondern auch die vom Vorbesitzer eingetragene.

Aus diesen und ähnlichen Gründen lohnt noch vor Vertragsabschluss ein Blick ins Grundbuch sowie ins Baulastenverzeichnis.

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