Werbung

Bausachverständiger

Im Gegensatz zu freien Sachverständigen ist die Berufsbezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" geschützt. Wer sie führen darf, hat sich zuvor einer Prüfung hinsichtlich seiner besonderen Sachkunde und seiner persönlichen Eignung, sprich Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit unterzogen. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und die Regierungspräsidien erhältlich. Die Berufsbezeichnung "freier Sachverständiger" ist nicht geschützt. Freie Sachverständige findet man in den Gelben Seiten unter den Bezeichnungen Sachverständige für Bauwesen, für Bauschäden, für Baustoffe und mehr. Ratsam ist auf jeden Fall die Einholung von Referenzen. Das Honorar wird mit dem Sachverständigen frei vereinbart. Wichtig für den Bauherren ist ein abschließender Bericht, in dem die festgestellten Mängel oder Schäden aufgeführt sind. Denn sollten Auseinandersetzung vor Gericht enden, kann der Bauherr auf diese schriftliche Dokumentation zurückgreifen.

tipps der redaktion


    Werbung