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Beleihungswert und Beleihungsgrenze

 

Die Begriffe Beleihungswert und Beleihungsgrenze finden sich vor allem in der Immobilienfinanzierung. Der Beleihungswert eines Pfandobjektes, welches als Kreditsicherheit angeboten wird, wird durch ein Kreditinstitut nach eigenen Wertermittlungsgrundsätzen, die durch das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen genehmigt werden müssen, festgestellt. Der bei diesem Verfahren veranschlagte Beleihungswert stellt im Normalfall die maximale Beleihungsgrenze dar. Der Beleihungswert ist keinesfalls mit dem Verkehrswert zu verwechseln, denn der Beleihungswert gilt als langfristig erzielbarer Wert im Falle einer Zwangsversteigerung.

 

Unter der Beleihungsgrenze wird der Wert verstanden, bis zu dem ein Kreditinstitut ein Pfandobjekt als Sicherheit anerkennt. Die Beleihungsgrenze kann erheblich unter dem Beleihungswert des Objektes liegen. Während Hypothekenbanken die Beleihungsgrenze meist bei 60 Prozent festschreiben, beleihen andere Kreditinstitute normalerweise bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes. Sollt der Finanzierungsbedarf höher sein, als die Beleihungsgrenze zulässt, kann ein sogenannter Blankoanteil durch das Kreditinstitut ausgegeben werden, der nicht durch Sachwerte besichert ist.

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