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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden erhoben, wenn für den Bau eines Hauses die Darlehenszusage des Kreditgebers vorliegt, mit dem Bau jedoch nicht unmittelbar begonnen wird. Bereitstellungszinsen werden ebenfalls erhoben, wenn die Zahlung der Erstellungskosten für das Haus nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern abhängig vom Fortgang der Baumaßnahmen in Raten. Hintergrund der Bereitstellungszinsen ist die Tatsache, dass die Bank verpflichtet ist, mit der Zusage des Kredits jederzeit die volle Kredithöhe zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Inanspruchnahme des Kreditbetrags ist der Kreditgeber in seiner Disposition eingeschränkt. In vielen Kreditverträgen werden Bereitstellungszinsen für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge vereinbart. Wann diese Bereitstellungszinsen erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. Mit etwas Verhandlungsgeschick lässt sich auf jeden Fall Geld sparen. Deutliche Kostenunterschiede zeigen sich bereits bei Regelungen, ob die ersten drei oder die ersten sechs Monate keine Bereitstellungszinsen anfallen. Wichtig: die Bereitstellungszinsen sind nicht im Effektivzins enthalten, müssen also zusätzlich bezahlt werden.

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