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Bürgschaft und Bürgschaftsvertrag

 

Um sich vor einem Kreditausfall zu schützen, können Kreditgeber einen Bürgen verlangen, der sich per Vertrag dazu verpflichtet, für die Kreditsumme in dem Falle aufzukommen, dass der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bürgschaften werden von kreditgebenden Instituten vor allem dann verlangt, wenn es sich um hohe Kreditsummen handelt, bei denen ein Ausfallrisiko besteht. Obwohl es eine Vielzahl unterschiedlicher Spielarten bei Bürgschaften gibt, bleibt die Haftungsübertragung vom Schuldner auf den Bürgen im Grundsatz immer erhalten.

 

Damit eine Bürgschaft zustande kommt, muss ein Vertrag zwischen dem Darlehensnehmer, dem Darlehensgeber und dem Bürgen geschlossen werden. In diesem verpflichtet sich der Bürge bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers für die weitere Rückzahlung des Kredits aufzukommen und ausbleibende Tilgungsraten zu übernehmen. Zwischen Kaufleuten kann eine Bürgschaft auch ohne schriftliche Niederlegung übernommen werden. Eine Bürgschaft erlischt in dem Falle, dass das Darlehen durch den Kreditnehmer zurückgezahlt wurde und durch den Verzicht des Gläubigers.

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