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Darlehensantrag

 

Über einen mündlichen oder schriftlichen Darlehensantrag ersucht ein Interessent einen Darlehensanbieter um einen Kredit. Der Darlehensantrag gilt als Grundlage zur Überprüfung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers und fällt diese Prüfung positiv aus, kommt ein Darlehensvertrag zustande. Im Normalfall fragt ein Darlehensantrag die Angaben zur Person und deren persönliche Lebensumstände wie regelmäßiges Einkommen, vorhandenes Vermögen und regelmäßige Ausgaben ab. Daneben werden in einem Darlehensantrag auch die Darlehenssumme, die vorgesehene Verwendung, die Laufzeit und eventuelle Sicherheitsleistungen festgehalten.

 

Vor allem bei höheren Darlehenssummen legen die Kreditgeber wert auf Sicherheiten wie Immobilien oder fordern die Beibringung eines Bürgen. Generell sind bei der Beantragung eines Darlehens alle relevanten Unterlagen seitens des Darlehensnehmers beizubringen, die über seine Bonität Aufschluss geben. Außerdem muss ein Darlehensantrag rechtsverbindlich unterschrieben werden. Diese Vorgehensweise gilt für Bestandsbanken ebenso wie für Direktbanken. Die genauen Konditionen des Darlehens werden meist erst im Darlehensvertrag festgehalten.

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