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Deckung

 

Der Begriff Deckung lässt sich in verschiedenen finanztechnischen Bereichen finden. So wird von einer Deckung gesprochen, wenn bei einem angemeldeten Kapitalbedarf die Mittel durch Fremd- oder Eigenkapital erbracht wurden, also der Kapitalbedarf gedeckt ist. Außerdem spricht ein Darlehensgeber dann von Deckung, wenn er für ein ausgereichtes Darlehen im Gegenzug auf werthaltige Sicherheiten zurückgreifen kann, die sein Ausfallrisiko erheblich mindern oder auf null bringen. Ist dies der Fall, kann der Darlehensnehmer mit besseren Zinsen rechnen als in jenen Fällen, wo keine ausreichende Deckung vorhanden und damit das Ausfallrisiko höher ist. In diesen Fällen sind zu zahlende Zinssätze meist höher.

 

Wieder eine andere Bedeutung erhält der Begriff Deckung im Zahlungsverkehr. Sind Lastschriften, Wechsel, Kreditkartenzahlungen, Überweisungen oder Schecks mit einem Guthaben abgedeckt, spricht die Bank von Deckung. Darüber hinaus findet sich der Begriff Deckung auch im Versicherungswesen. Hier wird von Deckung gesprochen, wenn die Versicherung ein vorher vertraglich vereinbartes Risiko abdeckt.

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