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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht Bauherrn auf fremden Grundstücken ein Bauwerk zu errichten bzw. zu besitzen. Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Bauwerks. Das Grundstück hingegen wird ihm lediglich zur Bebauung und Nutzung überlassen. Das Erbbaurecht gilt für eine vorher bestimmte Zeit - häufig sind dies über 90 Jahre.

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