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Erfüllungsbürgschaft

 

Von einer Erfüllungsbürgschaft spricht man unter normalen Umständen immer dann, wenn ein Kreditinstitut oder eine andere dritte Person eine Zusage gibt, im Falle eines Vertragsbruches zwischen zwei anderen Partnern für den finanziellen Schaden aufzukommen. Wird also zwischen Person A und Person B ein Kreditvertrag abgeschlossen und Person A kann den Forderungen zu einem Zeitpunkt nicht mehr nachkommen, tritt die Erfüllungsbürgschaft ein.

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