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Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Abnahme. Die Dauer der Garantiezeit richtet sich nach dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt sie fünf, nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Bauunternehmen für die erbrachten Leistungen einstehen und für mögliche Mängel haften.

 

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