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Gebäudewert

Unter Gebäudewert versteht man den Wert des Bauwerks ohne Grundstück. Die Wertermittlung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen von 1958. Der Wert ist auf die Baupreisverhältnisse für das Ermittlungsjahr umzurechnen. Der daraus resultierende Wert ist um Altersabschreibungen oder etwaige Baumängel zu reduzieren oder bei wertsteigernden Maßnahmen gegebenenfalls zu erhöhen.

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