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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Häuser zu empfehlen, die mit Öl beheizt werden. Denn der Eigentümer haftet auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe, wenn aus undichten Tanks Öl in das Grundwasser oder Erdreich entweicht. Bereits ein Viertel Liter Heizöl verunreinigen 250 000 Liter Wasser. Die Sanierung und Entsorgung des verseuchten Bodens ist mit einem enormen Kostenaufwand verbunden. Für die Versicherung ist es unerheblich, ob der Besitzer schuldhaft ist.

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