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Grundstücks-Haftpflichtversicherung

Eine Grundstückshaftpflichtversicherung sollten Bauherren abschließen, wenn das unbebaute Grundstück brach liegt und erst zu einem späteren Zeitpunkt bebaut wird oder keine Bebauung geplant ist. Denn der Grundstücksbesitzer haftet bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück, wenn andere zu Schaden kommen. Die Grundstückshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald auf dem Grundstück eine Baustelle entsteht.

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