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HOAI

Die Vergütung von Architektenleistungen ist in der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Die Höhe des einem Architekten aus einem Architektenvertrag (Werkvertrag) gegenüber dem Bauherren zustehenden Vergütungsanspruchs wird darin geregelt. Die HOAI ist eine so genannte Rechtsverordnung und damit unmittelbar geltendes Recht. Einer vertraglichen Vereinbarung der Geltung der HOAI bedarf es nicht. Unzulässig ist eine von den Vorschriften der HOAI abweichende Honorarvereinbarung. Eine Vereinbarung der VOB als Bestandteil des Architektenvertrages ist nicht möglich, da sich die VOB auf Bau- und nicht auf Architektenleistungen bezieht.

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