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Kaution

Sicherstellung eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil. Eine Kaution wird vor allem bei Mietverträgen durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegenstandes erhoben. Die Kaution wird in der Regel in Form eines Sparbuches erbracht. Die Einlage wird gesetzlich festgeschrieben.

 

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