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Mindestgefälle

 

Bei Oberflächenbefestigungen, die einem Niederschlag ausgesetzt sind, ist ein Mindestgefälle zu beachten.

Hier geht es vor allem darum, dass der Niederschlag ablaufen kann. Pfützen oder Senkungen sollen damit vermieden werden. Das Mindestgefälle wird dabei immer in einer Prozentzahl angegeben. 1 Prozent ist gleich ein Zentimeter Höhenunterschied auf einem Meter Länge. Im Durchschnitt schwankt so das Mindestgefälle von 1 bis 3 Prozent.

 

Dabei spielen unterschiedliche Punkte eine entscheidende Rolle. Zu einem die Größe, der Belag und die Fließlänge des Wassers. Die normalen Terrassen werden dabei oft mit einem Gefälle von bis zu 2 Prozent bedacht. Große Flächen hingegen mit bis zu 3 Prozent. In Einzelfällen kommt es zu größeren Neigungen, die gelegentlich unvermeidbar sind.

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